Ich habe einen Mietvertrag am 01.01.2008 mit beidseitigem Kündigungsausschluß bis zum 31.10.2011 unterschrieben.
Ich habe vor Kurzen eine kleine Wohnung geerbt bekommen in die ich so schnell wie möglich einziehen würde.
Kann ich aus meinem Mietvertrag jetzt vorzeitig raus??
Hey,
das ist nicht so einfach möglich, wobei es dabei auf die Formulierungen im Mietvertrag ankommt. Generell gilt aber, dass man aus so einem beidseitigen Kündigungsausschluss nicht rauskommt.
Was mir für dein Problem einfiele, wäre ne Untervermietung, aber der Mietvertrag ist fest, sorry.
kann da leider nicht weiterhelfen
Ich habe einen Mietvertrag am 01.01.2008 mit beidseitigem
Kündigungsausschluß bis zum 31.10.2011 unterschrieben.
Ich habe vor Kurzen eine kleine Wohnung geerbt bekommen in die
ich so schnell wie möglich einziehen würde.
Kann ich aus meinem Mietvertrag jetzt vorzeitig raus??
Kann leider nicht helfen habe keine Ahnung!
Tut mir Leid
Liebe Grüsse Miaz
Ich habe einen Mietvertrag am 01.01.2008 mit beidseitigem
Kündigungsausschluß bis zum 31.10.2011 unterschrieben.
Ich habe vor Kurzen eine kleine Wohnung geerbt bekommen in die
ich so schnell wie möglich einziehen würde.
Kann ich aus meinem Mietvertrag jetzt vorzeitig raus??