Hallo ich habe ein S8 besessen und es wurde von einer Person hinunter geworfen und über Haftpflicht gemeldet.
Jetzt ist der Schaden irreparabel und die Versicherung ersetzt zeitwert minus der angefallenen Aufwandskosten der Reperaturwerkstatt. Ich habe jedoch beim Abschluss meines Vertrags eine Versicherung abgeschlossen und möchte wissen ob das Handy dennoch als Materiell ersetzt werden kann.
Ist dies zulässig bzw wird das geprüft ?
Du meinst, ob man 2 x kassieren darf ?
N E I N.
und es wird wohl rauskommen, weil man bei der Handyversicherung/oder der Haftpflicht angeben muss, ob noch weitere Versicherungen bestehen die für den gleichen Schaden haften.
ich kassiere nicht zweimal. gegebenen falls das ersetzte handy (wenn es hätte repariert werden können ) wäre dann genauso weiter über die von mir abgeschlossene versicherung abgesichert gewesen.
deshalb weiss ich jetzt nicht ob das in diesem Fall auch zutrifft
Ich versteh Dich nicht. Worauf willst Du hinaus ?
Natürlich wäre das Handy auch weiterhin über die Handyversicherung versichert solange es noch vorhanden wäre und funktioniert.
Hätte man es reparieren können, dann wäre das so.
Das ist nun nicht mehr der Fall.
Es ist so zerstört dass es nicht wieder wirtschaftlich (Zeitwertgerecht) repariert werden kann.
Also schuldet Dir der Verursacher des Schadens den Zeitwert. Seine Haftpflicht übernimmt das für ihn.
Das sollte nicht so sein.
Die Werkstattkosten müsste auch die Versicherung übernehmen. Es gehört ja zur Klärung der Sache (Höhe der Reparaturkosten) ob und wie man den Fall abwickelt !
Hallo Carina,
ich verstehe die Frage nicht ganz: „Ich habe jedoch beim Abschluss meines Vertrags
eine Versicherung abgeschlossen und möchte wissen ob das Handy dennoch als
Materiell ersetzt werden kann.“
Aber das ist eigentlich völlig egal.
Mein Rechtsempfinden sagt: Zweimal gezahlt wird nicht.
Aber auch das ist egal.
Weil Sie ja, wenn Sie denn keine Betrugsabsichten hegen - von wegen zweimal
kassieren oder so -, bei der/den Versicherung/en anrufen und fragen können,
wie die Abrechnung/der Schadenersatz in solch einem Fall gehandhabt wird …
Rufen Sie an, sprechen Sie mit den Leuten und beenden Sie das Gespräch erst dann,
wenn Sie alles verstanden haben und alle Ihre Fragen beantwortet wurden.
Wichtig: Notizen machen, Name des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit nicht
vergessen.
Viel Erfolg!
Anton
Oder willst Du wissen, ob diese Handyversicherung weiterläuft und auch dein Ersatzhandy was Du dir anschaffen willst bei einem neuen Schaden abdeckt ?
Das kann niemand sagen, weil man die Versicherungsbedingungen nicht kennt. Du hast ja Unterlagen dazu mitbekommen, lies halt nach, was vereinbart war.
Kann sein, es galt nur in Zusammenhang mit dem Kauf des Handy S 8, kann sein, es hat mit dem S 8 gar nichts zu tun und gilt für alle Handys die du besitzt oder während der Vertragslaufzeit neu anschaffst.