guten tag,
ich habe einen wechsel erhalten über 250EUR; der nun diesen donnerstag fällig ist.
meine frage ist nun, gibt es irgendeine möglichkeit, sich den wechsel von der angegebenen hausbank meines schuldners in bar auszahlen zu lassen ?
oder von irgendeiner anderen bank?
ziemlich baff und ratlos bin ich – und bin gespannt auf eure antworten und tipps .-)
danke !
Hallo,
meine frage ist nun, gibt es irgendeine möglichkeit, sich den
wechsel von der angegebenen hausbank meines schuldners in bar
auszahlen zu lassen ?
erst einmal danke für die Frage, obwohl sie unschönerweise in Kleinschrift verfaßt ist. Sie führte mich direkt zu meinen beruflichen Wurzeln, sozusagen, weil ich mich tatsächlich an meine Ausbildungszeit erinnern mußte.
Also: auf dem Wechselformular steht die Zahlstelle, wo der Wechsel einzulösen ist. Dies ist heutzutage in den allermeisten Fällen ein Kreditinstitut und zwar das, bei dem der Bezogene sein Konto hat. Normalerweise übernimmt das Kreditinstitut des Begünstigten den Einzug und schreibt den Betrag seinem Konto gut.
Allerdings - auch wenn es unüblich ist - spricht nichts dagegen, beim KI des Bezogenen vorstellig zu werden und die Auszahlung in bar zu verlangen. Man wird sich wohl auf etwas Verwirrung und ein paar Diskussionen einstellen müssen (zumal viele Kreditinstitute inzwischen keine Bankkauf- sondern Bürokaufleute ausbilden) aber am Ende - nach Legitimation (also Personalausweis mitnehmen) und Kontrolle der Übereinstimmung der Unterschrift des Bezogenene mit der hinterlegen Unterschriftenprobe sein Geld erhalten.
Gruß
Christian
P.S.
Wirklich eine schöne Frage 
Ich weiss nicht was konkret das Problem ist aber ich versuche mal zu helfen also…
Man kann auf die eigene Bank gehen und den Wechsel zum Inkasso geben, akzeptiert die Bank den Wechsel zum Einzug wird die Bank den Wechsel am Fälligkeitstag vorlegen in diesem Falle ( Fälligkeit Donnerstag) auf dem schnellsten Wege. Der Betrag, abzüglich Gebühren, wird auf dem Konto gutgeschrieben (soweit eine Einlösung der Zahlstelle vorliegt). Bar kann das nur stattfinden durch Telefonate evtl. durch Faxe der Bank, da die eigene Bank erst mal mit der anderen Bank kommunizieren muß.Ausweis mitnehmen. Ich gehe jetzt mal von unterschiedlichen Banken aus. Das kann unter Umständen dauern… Bis der Kontendisponent verfügbar ist etc… Bei der Zahlstelle ( die Bank des Bezogenen) kann der Wechsel bar eingelöst werden, soweit die Bonität stimmt. Mit evtl. Gebühren je nach KI ist zu rechnen. Auch hier Ausweis mitnehmen.(Ich gehe davon aus das ein KI benannt ist)
Es wäre sinnvoll bei öfterm Vorkommen mit der Hausbank zu sprechen. Dann können bei Liquiditätsbedarf die Wechsel vorfinanziert werden. Auch gibt es verschiedene Gebührenabsprachen. Gebühren zu Lasten des Schuldners/Teilung der Kosten/Übernahme der Kosten. Darüber gibt der Artikel jetzt keine Auskunft.
Wenn die Bonität nicht stimmen sollte: der Wechsel ist ein besonderes Papier… stimmen alle Formalien… so kann durch die Wechselstrenge eine Wechselklage erfolgen.Dann kommt bei Erfüllung der Voraussetzungen der Gerichtsvollzieher… in diesem Falle ist zu hoffen das der Bezogene zahlen kann oder über entsprechendes Vermögen verfügt. Das geht eigentlich recht flott
Ich hoffe ich habe jetzt nichts vergessen und konnte helfen.
KI = Kreditinstitut
Hallo,
Man kann auf die eigene Bank gehen und den Wechsel zum Inkasso
geben, akzeptiert die Bank den Wechsel zum Einzug wird die
Bank den Wechsel am Fälligkeitstag vorlegen in diesem Falle (
Fälligkeit Donnerstag) auf dem schnellsten Wege. Der Betrag,
abzüglich Gebühren, wird auf dem Konto gutgeschrieben (soweit
eine Einlösung der Zahlstelle vorliegt).
es ging nicht um den Einzug des Wechsels, sondern um die Barauszahlung direkt an der Zahlstelle, die im übrigen nicht unbedingt ein Kreditinstitut sein muß.
Bar kann das nur
stattfinden durch Telefonate evtl. durch Faxe der Bank, da die
eigene Bank erst mal mit der anderen Bank kommunizieren
muß.Ausweis mitnehmen.
Warum das? Entweder, die Auszahlung findet beim KI des Einreichers statt. Dann ist die Barverfügung nichts anderes als eine gewöhnliche Barauszahlung und der ganze Firlefanz mit Telephonaten, Ausweisen etc. überflüssig. Oder aber, man will das Geld direkt bar an der Zahlstelle in Empfang nehmen. Dann ist aber das eigene KI gar nicht involviert.
Es wäre sinnvoll bei öfterm Vorkommen mit der Hausbank zu
sprechen. Dann können bei Liquiditätsbedarf die Wechsel
vorfinanziert werden. Auch gibt es verschiedene
Gebührenabsprachen. Gebühren zu Lasten des Schuldners/Teilung
der Kosten/Übernahme der Kosten. Darüber gibt der Artikel
jetzt keine Auskunft.
Weil es darum auch gar nicht geht.
Nebenbei: den Wechsel gibt es schon ein paar tausend Jahre länger als Kreditinstitute, d.h. in der ursprünglichen Form kam man bei Wechseln gut ohne Kreditinstitute aus. Die Barauszahlung an der Zahlstelle (nicht notwendigerweise ein Kreditinstitut, s.o.) ist die ursprüngliche Form der Abwicklung, nur eben heute etwas ungewöhnlich.
Gruß
Christian