Ich habe meinen zwei Söhnen mein Elternhaus (derzeit vermietet) in Berlin als Schenkung übertragen. Nennen wir sie a und b. A will investieren, da er es später mal nutzen möchte, b will es später nicht nutzen und will folglich auch sein Geld nicht investieren. A entscheidet Reparaturen im Alleingang und findet b sollte sich finanziell beteiligen. B will dies nicht und hat a nun geschrieben, er möge sich doch bitte mit ihm absprechen. Der Brief war sehr freundlich. Nun wirft a dem b vor, er sei nur profitorientiert … Außerdem hat mir a in einem Brief die Verwaltung über seinen Anteil übertragen. Ich will dies aber nicht. Nun meine Frage: Kann er die Verwaltung einfach an mich übertragen bzw. dem b mich als Verwalterin vor die Nase setzen? Muss nicht b damit einverstanden sein?
Danke für alle Antworten
Hallo claudia-vera!
Deine Geschichte hört sich nicht ganz einfach an.Mein Vorschlag:Ihr müsst euch alle an einem Tisch setzen. Dein Sohn A muss seine Vorschläge und Intressen bekunden und das gleiche gilt auch für Sohn B.Wenn es sich in dem Gespräch abzeichnet, das Sohn A aus der Mobilie etwas machen möchte um vielleicht später damit seine Altersvorsorge zu sichern,aber Sohn B nicht in dieser Richtung denkt und auch kein Intresse daran hat ist es besser,wenn Sohn A - Sohn B finanziell abfindet und seine Ideen und Intressen in Zukunft alleine umsetzt.Aber bitte nicht ohne Anwalt und Notar, dass das Ganze auch auf rechtlichen Füßen steht.Mache Ihnen klar das du dich nicht vor Ihren Karren spannen läßt und sie alt genug sind, diese Sache alleine untereinander zu regeln.Viel Glück.Schreibe mal wenn du Lust hast,wie die beiden sich geeinigt haben.
Viele Grüße Engelbert.
Fakt ist: Zur Verwalterin können Sie nicht einfach ernannt werden. Dies ist schon alleine im BGB verankert.
Bei allen anderen Dingen, kann ich Ihnen nicht helfen, rate Ihnen jedoch einen Anwalt aufzusuchen. (Vorher jedoch die Kosten besprechen)
Gruß Udo
Vor allem müssen Sie damit einverstanden sein. Niemand kann Sie gegen Ihren Willen zur Verwalterin oder Bevollmächtigten bestimmen. Daher diese Ablehnung schriftlich (Einschreiben an beide Parteien).
Ansonsten gilt: gemeinsames Eigentum, gemeinsame Sorge.
Entscheidungen aller Art (insbesondere wenn sie mit kosten verbunden sind) müssen gemeinsam getroffen werden.
Da kann nicht einer alleine handeln.
A sollte sich überlegen, ab er B ausbezahlen kann. Dies erscheint mir die vernünftigste Lösung, denn sonst leidet der Wert des Hauses irgendwann.
Mfg
Martin Wagener
Hallo Claudia-Vera,
das ist jetzt der Dank für Ihre großzügige Schenkung…
Ich kann Sie beruhigen: Eine Übertragung etwaiger Verwalteranteile ist nicht möglich. Ein Verwalter wird durch Mehrheitsbeschluss bestimmt (das sieht 26 WEG vor) und muss natürlich seine Wahl auch annehmen.
In Ihrem Fall wäre es tatsächlich ratsam, wenn ein unabhängiger Verwalter von außen bestimmt würde, dessen unaprteiischen Entscheidungen von beiden Söhne gleichermaßen respektiert werden.
Sohn A könnte auch vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht die Einsetzung eines Verwalters gerichtlich beantragen und durchsetzen.
Haben die Söhne A und B schon die Lösung durchgespielt, dass B dem A das Grundstück überträgt? So ließen ich möglicherweise viele Folgekonflikte vermeiden.
Viel Erfolg!
Tut mir sehr leid, aber da kann ich nicht helfen. Wenn Du nicht Vormund von a bist und das Haus verschenkt hast und auch sonst nicht vertraglich die Finger drin hast, würde es mich aber sehr wundern, wenn Du da einfach als Verwalterin bestimmt werden könntest.
Sorry, daß ich nicht helfen kann - Saharakatze
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Leider kenne ich mich da nicht aus sorry tut mir leid
Ich habe meinen zwei Söhnen mein Elternhaus (derzeit
vermietet) in Berlin als Schenkung übertragen. Nennen wir sie
a und b. A will investieren, da er es später mal nutzen
möchte, b will es später nicht nutzen und will folglich auch
sein Geld nicht investieren. A entscheidet Reparaturen im
Alleingang und findet b sollte sich finanziell beteiligen. B
will dies nicht und hat a nun geschrieben, er möge sich doch
bitte mit ihm absprechen. Der Brief war sehr freundlich. Nun
wirft a dem b vor, er sei nur profitorientiert … Außerdem
hat mir a in einem Brief die Verwaltung über seinen Anteil
übertragen. Ich will dies aber nicht. Nun meine Frage: Kann er
die Verwaltung einfach an mich übertragen bzw. dem b mich als
Verwalterin vor die Nase setzen? Muss nicht b damit
einverstanden sein?
Danke für alle Antworten