Kann ich erben, obwohl ich zuvor ein Erbe

Können die Kinder meines Bruders( er ist verstorben ), die dessen Erbe ausgeschlagen haben, nun an seine Stelle treten und Miterben werden, wo unsere Mutter (Oma) gestorben ist?

Es handelt sich um zwei Nachlässe. Die Ausschlagung eines Erbes bezieht sich ausschließlich auf den Nachlass, wozu sie erklärt worden ist, und nicht auch noch auf andere Nachlässe, egal um welche Verstorbene es sich handelt.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Können die Kinder meines Bruders( er ist verstorben ), die
dessen Erbe ausgeschlagen haben, nun an seine Stelle treten
und Miterben werden, wo unsere Mutter (Oma) gestorben ist?