Kann ich erfahren, ob ein Verfahren gegen Auflage

Liebe/-r Experte/-in,

hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit zu erfahren, ob ein Verfahren nach § 153 a StPO von der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung eingestellt wurde?

Wenn ja, wo bekommt man diese Information?

Vielen Dank für die Antwort.

Herbert Alexander

Sehr geehrter Herr Alexander,

diese Informationen unterliegen i.d.R. dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten der Prozessbeteiligten. Nur diejenigen, auf die sich der Ausgang des Verfahrens auswirkt, können auf Antrag von der StA informiert werden. Das ist in der Strafprozessordnung (z.Bsp. § 406d StPO) im Einzelnen geregelt.

Unbeteiligten Dritten sind diese Informationen normalerweise nicht zugänglich, es sei denn das Verfahren hat einen öffentlichen Charakter (Bsp. Korruptionsverfahren gegen einen bekannten Politiker oder eine andere öffentliche Person). Dann könnte diese Information im Rahmen der Pressefreiheit schnell einmal an die Öffentlichkeit dringen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

M.f.G., dr.zimmerman.

Ich glaube nicht, dass Außenstehende, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben, darüber eine Auskunft bekommen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Herbert

Ich glaube nicht, dass Außenstehende, die mit dem Verfahren
nichts zu tun haben, darüber eine Auskunft bekommen.

Grundsätzlich ja, es sei denn es ist ein Jugendgerichtsverfahren. Diese Information bekommt man eben bei der örtlich zuständigen StA.
Gruß - Ernst