ich habe über meinen Arbeitgeber ein Auto geleast. AG zahlt einen Teil der Leasingrate und ich auch (vom Bruttolohn). Monatlich wird 1% des Bruttolistenpreises versteuert.
Ich habe keine erste Tätigkeitsstätte und fahre jeden Tag zum selben Kunden.
Kann ich diese Fahrten in der Steuererklärung als Dienstreise mit angeben?
Fahrtkosten zum Kunden kannst du nach Reisekostengrundsätzen geltend machen, allerdings nur, soweit sie dir überhaupt entstanden sind. Wenn du ein vom Arbeitgeber gesttelltes Fahrzeug verwendest, dann entstehen dir ja keine Kosten, also kein Ansatz. Möglicherweise kannst du aber Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.
Selbst nicht, wenn ich den Mehranteil der Leasingrate zahle?
Aber okay, es entstehen durch die Fahrten zum Kunden keine Extrakosten - das leuchtet mir ein.
Wenn du einen Teil der Leasingrate selbst bezahlst, sinkt der geldwerte Vorteil entsprechend!
Vorsicht, viele Lohnabrechner haben das leider nicht auf dem Schirm.
Dann setze für jeden Arbeitstag die einfache Entfernungspauschale zu € 0,30/km an. Deine erste Tätigkeitsstätte ist dieser Kunde.
Anlage N, Zeile 31-39.
Ja, ich glaube auch. Also ich soll bei meinem AG prüfen lassen, ob das berücksichtigt wurde. Werde ich machen lassen. Das mit den 0,03% von mir war quatsch