Angestellte war vom 25.03. bis 8.5. krank geschrieben
am 6.5. kommt ein fax in dem sie um Bestätigung von 3 Tagen Beurlaubung für 9-11. Mai bittet (wir haben nicht geantwortet)und nun haben wir nichts mehr von Ihr gehört.
Wenn sie unerlaubt von der Arbeit fern geblieben ist - was ja der Fall ist, kann sie fristlos gekündigt werden. Ich würde ergänzend schreiben: „hilfsweise fristgemäß zum …“. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass irgendein Grund vorlag, der keine fristlose Kündigung rechtfertigt - das kann hier nicht beurteilt werden und istauch keine Rechtsberatung - dann gilt auf jeden Fall die fristgemäße Kündigung.