Hallo ich habe letztes jahr über mein gewerbe eine Dienstleistung erbracht, wurde aber durch meine schwangerschaft davon abgelenkt sie abzugeben (kurz: habs vergessen! kann ich heut noch dafür mein geld verlangen?
Hallo.
Wenn die Dienstleistung erfolgt und angenommen worden ist, gibt es keine Regelung / Grenze, bis wann man die Rechnung stellen kann.
Eine Mahnung jedoch verjährt nach dem dritten Jahr…
Beste Grüße - Helena
Hallo ich habe letztes jahr über mein gewerbe eine
Dienstleistung erbracht, wurde aber durch meine
schwangerschaft davon abgelenkt sie abzugeben (kurz: habs
vergessen! kann ich heut noch dafür mein geld verlangen?
Ist die Steuererklärung für 2009 denn schon abgegeben? Dann könnte eine korrigierte nochmal eingesendet werden.
Die anarchistische Methode wäre: Die Rechnung einfach dieses Jahr mit zu berücksichtigen. Dafür, denke ich, würde keine Steuerprüfer einen hängen…