Kann ich für eine rechnung für mein gewerbe vom letzte jahr noch das gld verlangen?

Hallo ich habe letztes jahr über mein gewerbe eine Dienstleistung erbracht, wurde aber durch meine schwangerschaft davon abgelenkt sie abzugeben (kurz: habs vergessen! kann ich heut noch dafür mein geld verlangen?

Hallo.
Wenn die Dienstleistung erfolgt und angenommen worden ist, gibt es keine Regelung / Grenze, bis wann man die Rechnung stellen kann.
Eine Mahnung jedoch verjährt nach dem dritten Jahr…
Beste Grüße - Helena

Hallo ich habe letztes jahr über mein gewerbe eine
Dienstleistung erbracht, wurde aber durch meine
schwangerschaft davon abgelenkt sie abzugeben (kurz: habs
vergessen! kann ich heut noch dafür mein geld verlangen?

Ist die Steuererklärung für 2009 denn schon abgegeben? Dann könnte eine korrigierte nochmal eingesendet werden.

Die anarchistische Methode wäre: Die Rechnung einfach dieses Jahr mit zu berücksichtigen. Dafür, denke ich, würde keine Steuerprüfer einen hängen…