Kann ich für Fahrtkosten eine Rechnung ausstellen?

Hallo,

nach einem Bewerbungsgespräch habe ich die Firma auf die Erstattung der Fahrtkosten angesprochen. Sie übernehmen die Kosten, ich soll allerdings eine Rechnung ausstellen. Darf ich das? Was darf/darf nicht drauf stehen?
Kennt sich damit jemand aus?

Vielen Dank vorab.

Anna

Hallo,

warum machst du dir selbst unnötig Umstände?

Du kannst die Fahrtkosten bei deiner Steuererklärung angeben und bekommst exakt den festgelegten Kilometerbetrag.

Gruß
D.K.

klar…
Preis + MwSt am besten vom Fahrschein abtippen + Re. Nr durchgehend + Deine + Firmenadresse + Datum + Steuernr. (falls vorhanden)
Die Re dazu kopieren und dran heften…
Ich würde die Firma noch genau fragen, was drauf soll (GmbH… Name wie geschrieben… usw)
Jede Firma ist da sehr kooperativ, wenn die Zusage zur Zahlung schon gemacht wurde…
Man kann eine Re auch als PDF mit der E-Mai versenden - so kann man besser noch eine korrigierte nachschieben, wenn doch ein Änderungswunsch seitens der Fa kommt…

Gruß - Helena

Du kannst eine Rechnung schreiben. Wichtig dabei ist, dass du sie ohne MwSt schreibst.

Also: Name, Adresse, Datum, wofür wurde was (Betrag) berechnet. Und darunter der Zusatz: „Ich mache von der Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach §19 Absatz 1 des UStG. keinen Gebrauch.“

Im Prinzip :wink: müsstest du dieses „Einkommen“ am Jahresende bei der Einkommenssteuer melden …

Hallo!

Normalerweise verlangen Firmen die Quittungen, wie z.B. Bahn- oder Flugticket. Falls Du mit dem Auto gefahren bist, wird eine Kilometerpauschale berechnet. An Deiner Stelle würde ich einfach eine Aufstellung machen und dies unter „Fahrtkostenrechnung“ laufen lassen.

Wie gesagt, Firmen brauchen hierzu nur die Quittungen oder berechnen eine Pauschale. Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte.

Mit den besten Grüssen

Dein Bewerbungstrainer
www.bewerbungstrainer.net

Sorry, damit kenne ich mich nicht aus, ist eher was für die Richtung Buchhaltung!

Viel Erfolg!
Michael Wolke
Bewerbungstrainer / bewerbungserstellung.de

Hallo

Nein, keine Rechnung schreiben. Schon gar nicht mit MwSt und Steuer-Nr und so. da Du dich als Privatperson vorgestellt hast.

Schreibe einen kurzen Brief mit der Bitte um Erstattung der Kosten, unter Angabe der Bankverbindung. Wenn Du die Kosten belegen kannst, dann bitte die Belege ebenfalls beifügen. Der Arbeitgeber kann Dein Schreiben als Kostenrechnung abrechnen.

Wenn Du darauf verzichtest und das nur bei Deiner Steuererklärung einreichst, bekommst Du nur den Anteil Deiner Lohnsteuer erstattet.

Viel Erfolg!!!
Viele Grüsse
WilCo

Die Bewerbungsprofis
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www.wilker.biz