Kann ich für die Quatratmeter in einer Dachgeschosswohnung, die durch schräge Dachwände nicht oder vermindert nutzbar sind, eine Preisminderung erwarten?

Ja? Nein? Vielleicht?
Danke fürs Beantworten :wink:

Die Quadratmeter einer Wohnung mit Schrägen wird ja eh nur anteilig berechnet, d.h. die Grundfläche ist größer als angegeben.

Hallo!

Die Wohnfläche wir ja nach bestimmten Vorschriften berechnet. Wohnung mit Dachschrägen ist rechnerisch kleiner als sie Fußbodenfläche !

Und wenn im Vertrag steht Wohnung hat 60 m², dann muss das stimmen, heißt, Flächen unter den Schrägen bis 1 m Höhe zählen gar nicht mit. Und Flächen in der Höhe von 1 bis 2 m zählen nur halb. Darüber dann wieder voll.

Und man darf erwarten, der Mietpreis ist dann entsprechend angepasst.
Wenn nicht, kann man ja nachrechnen, ob die Fläche im Vertrag und wichtig in der Nebenkostenabrechnung stimmt.

MfG
duck313

Ein wenig abhängig von der Abweichung. bei > 10 % in jedem Fall, sogar rückwirkend auf 5 Jahre, da es den Bestand des Betruges erfüllt.
Aber die genaue Berechnung ist nicht ganz simpel, da genaue Deckenhöhen 1 & 2 mtr. berücksichtigt werden müssen. Da wird aus der Berechnung für einen Raum gleich 3 Räume (>2 m; 1-2m;< 1 m)!!!
Dann kommen noch Ecken, Schornstein und und und dazu. Für Laien eine Tagesaufgabe. Für einen Profi mit Laser-Entfernungsmeßgerät, dauert das auch lang. Aber dann stimmt es auch.
Und wenn du recht hast, blutet der Vermieter diese Kosten auch noch. Ich würde mir eine Latte mit 1 Meter und eine mit 2 Meter zuschneiden, ein Maßband mit 5 Meter besorgen, und vorab an einem miesen Sonntag nachmittag anstelle die Couch zu bügeln mal vorab die Wohnung auszumessen.
Selbst mit geringen Mathematik-Kenntnissen, kannst Du dann abschätzen ob weitere Gutachten sinnvoll sein können. Auch eine gute Gelegenheit die Bude mal richtig aufzuräumen :kissing_heart:

Mein TIP. Gehe zum Mieterschutzbund, Jahresbeitrag um die 60€/jährlich. Die können Dir rechtsverbindliche Auskünfte geben, und haben sogar in größeren Städten eigene Rechtsanwälte, die Dich im Falle eines Rechtsstreits dann (zumindest in erster Instanz) kostenlos vertreten.
Jedoch Vorsicht. Die meisten örtlichen Mieterschutzbunde haben eine Wartezeit von 6 Monaten,
da sehr oft Mieter mit einem aktuellen Problem kommen, und glauben mit den 60 € ist das Problem von der Backe. Die können auch nur so günstig sein, weil eben 90 % aller Mitglieder keine Probleme haben. Ein Rechtsanwalt kostet halt mal mehr als 60 €

Gehe zum örtlichen Mieterschutzbund, die helfen Dir sicher weiter.
Ich hatte einen langen Beitrag geschrieben. Ich kenne das Problem. Aber „Wer-Weiß-Was“ hat den nicht veröffentlichen wollen, da Rechtsberatungen in gesetzlich oder steuerlicher Hinsicht eben nur
Rechtsanwälten und Steuerberatern vorbehalten sind (Schutz des Standes).
Aber Mieterschutzbund mit einem Beitrag von rund 60 €/Jahr ist nie eine schlechte Idee.
Rund 5€/Monat, sorgenfrei. Weniger als eine Schachtel Zigaretten.
Aber Vorsicht, bei mir in Regensburg hat der Mieterschutzbund eine Wartezeit von 6 Monaten.
Viele Leute gehen mit einem aktuellen Problem dahin, meinen sie können 60 € zahlen, und dann mit Rechtsanwalt bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Der Bund arbeitet sozial, und lebt von den Leuten, die keine Probleme haben. Die personelle Besetzung ist auch klein gehalten, in vielen Fällen sogar ehrenamtlich (Rechtsanwälte freilich ausgenommen. Das sind aber auch keine Staranwälte")

Wer erzählt denn sowas? Betrug setzt vorsätzliches Handeln mit Betrugsabsicht voraus. In den allermeisten Fällen dürfte die Wohnfläche aus Unwissenheit oder Dummheit falsch angegeben sein. Selbst wenn das absichtlich geschehen sein sollte, müsste bewiesen werden können, dass hier wider besseren Wissens eine Täuschung zur Erzielung höherer Mieteinkünfte begangen wurde.

Vielleicht kommt beim Nachrechnen auch eine Preiserhoehung raus. Jedenfalls ist die Bodenflaeche groesser als die Wohnflaeche. Um die Wohnflaeche gehts beim Preis.

kommt drauf an was im Vetrag vereinbart wurde,

Wurde vereinbart, gemietet wird id Wohnug im Dg in Haus XY wurde nur die Wohnung vereinbart und keine Fläche.

Wurde vereinbart die Wonung mit x m² im Gebäude sowieso dann ist die Fläche mit vertragsbestandteil.

Beim vermessen fällt mir nur ein Artikel von Haus und Grund ein, dort wurden 3 Vermesser Beauftragt, diese hatten eine Messdiverenz von ca. 17 untereinander :grin: