Hallo! Ich wohne in einer kleineren Stadt in einer Eigentumswohnung, die sich im Erdgeschoss befindet. Es gibt keine Eigentümergemeinschaft (Stockwerkseigentum), jeder ist für seinen Anteil selbst verantwortlich. In der ganzen Stadt herrscht Parkverbot, außer an den durch Schilder gekennzeichneten Stellen. Vor meinem Wohn- u. Schlafzimmerfenstern gibt es keine gekennzeichneten Parkplätze, es herrscht Parkverbot!!! Trotzdem gibt es Personen, die sich direkt vor mein Fenster stellen und mir die Sicht versperren. Dass ich mittels Anzeige bei der Polizei dagegen vorgehen kann, ist mir bewusst. Aber kann ich auch mittels Besitzstörungsklage gegen die Falschparker vorgehen? Es handelt sich ja um meine Hauswand (und mein Fenster). Zusätzlich beträgt meist der Abstand zw. der Hauswand und dem Auto nicht einmal 20 cm.
Hallo,
so wie ich bisher das österreichische Recht zur Besitzstörungsklage verstanden habe, kann man nur klagen, wenn der Zugang zum Besitz gestört ist. Der unmittelbare Besitz muss gestörte sein.
Der klassische Fall: ein fremdes Auto parkt auf dem eigenen Parkplatz oder so vor der Garage/ dem Parkplatz, dass man nicht heraus kommt.
Ich konnte auf die Schnelle keinen Fall der Rechtsprechung finden, der eine freie Aussicht aus dem Besitz als Störung des Besitzes wertet. Der eigentliche Besitz - die Wohnung - ist ja noch erreichbar.
Grüße
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, da hast du wohl leider Recht.
Bzgl der Besitzstörungsklage habe ich auf § 862 BGB Bezug genommen.
Vor unserem Fenster gab es mal Parkplätze, die wurden aber auf Antrag, von der Stadt selbst, entfernt.
Blöderweise haben wir aber immer noch das Problem, dass Personen vor unseren Fenstern (im jetzigen Parkverbot) parken. Das Ordnungsamt will sich leider nicht darum kümmern und sagt die Polizei wäre hierfür zuständig. Die Polizei sagt wiederum, dass das Ordnungsamt zuständig sei. Mittlerweile ist es ärgerlich!
In D ist in erster Linie das Ordnungsamt für den „ruhenden Verkehr“ zuständig.
Allerdings ist in D für Anzeigen immer noch die Polizei (oder direkt die Staatsanwaltschaft) zuständig.
Als mittelfristige Lösung würde ich das Setzen von Pollern anregen.
Vor allem auch dann, wenn dort evtl. ein Bürgersteig ist.
Denn durch das Parken wird die Nutzung des Bürgersteigs schlicht unmöglich.
Hallo,
wir hatten mal das selbe Problem - aber mit parkenden LKW einer benachbarten Spedition.
Die parkten dann auch auf dem Gehweg (was für schwere LKW sowieso verboten ist).
Wir haben dann bei der Stadt eine Sondernutzungsgenehmigung für die Aufstellung von Blumenkübeln (große, aus Beton) auf dem Gehweg beantragt.
Diese wurde uns - mit der Auflage, diese der Jahreszeit gemäß zu bepflanzen und zu pflegen - dann auch erstellt.
Danach blieb der Gehweg halt frei.
jep, an Blümenkübel hatte ich beim Lesen des Ursprungspostings auch gedacht …
Da ist kein Gehweg. Es ist aber Parkverbot, denn wenn es brennen sollte ist dies die einzige mögliche Zufahrt für die Feuerwehr bzw Krankenwagen.
Der Gehweg befindet sich auf der anderen Hausseite, der wird auch oft so zugestellt, dass er nicht mehr genutzt werden kann. Das stört mich persönlich aber nicht.
Das mit den Blumen ist eine gute Idee! Danke! Da werde ich mich mal erkundigen. Ein Blumenkübel muss ja nicht so groß sein, da kommt also jedes Einsatzfahrzeug locker vorbei.
Wenn es eine Feuerwehrzufahrt ist, solltest Du mal an ‚Abschleppen lassen‘ denken. Und da kümmert sich imho auch auf Privatgrundstücken die Polizei drum.
Gruß
anf