Frage von David G.
Darf man einem AG ein Gegenkündigung aussprechen wenn man am 10.08. 2011 Betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2011 bekommen hat? Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Wäre eine Gegenkündigung zum 30. sep 2011 mit einer Frist von einem Monat zur Aufnahme einer neuen Arbeit zum 1.okt 2011 ok?
Ist eine Gegenkündigung seitens des AN eigentlich zulässig?
Mfg David
Ist eine Gegenkündigung seitens des AN eigentlich zulässig?
Selbstverständlich. Die Wahrnehmung von Rechten durch den AG ändert nichts an den vertraglichen und gesetzlichen Rechten des AN. Sonst könnte ja kein AN jemals mehr seinen AG wechseln, sobald ein AG die betriebsbedingte Kündigung zum Eintritt des Rentenalters ausspricht. Die Zeiten der Leibeigenschft sind vorbei.
Gruß
smalbop