Kann ich gekündigt werden

hallo
meine frage ist…ich bin am freitag raus aus meiner probe zeit und mein vertrag läuft bis zum 31.10.11
ich bin altenpflegekraft…ich hab jetzt ne op vor mir(bandscheibenvorfall) ich werde natürlich meiner chefin nix sages weswegen ich operiert werde doch laut arzt wir die genesung ca 8-12 wochen dauern bis ich wider vollbelastbar bin kann sie mich kündigen?laut einer kollegin der ich 100% vertraue meint sie kann mich solange nicht kündigen bis der vertrag auslaufen tut ist das richtig?
ich mach meine arbeit von herzen gern und möchte den job nicht verlierren weil ich so lange fehlen werde
wehr kann mir ein rat geben
lg

Hallo hummer35,

meine Schwerpunkte liegen in der Arbeitssicherheit und nicht im Arbeitsrecht. Leider kann ich Dir bei Deiner Fragestellung nicht helfen.

LG

Andreas

Dass du raus bist aus der Probezeit, heißt ja erstmal nur, dass du eine normale Kündigungsfrist (in der Regel 4 Wochen) hast.
Wegen einer kurzen Krankheit, nach der du wieder normal arbeiten kannst, darfst du nicht gekündigt werden. Und vor allem nicht, während du krankgeschrieben bist.
Wenn du allerdings nach der OP nie wieder vollbelastbar bist und folglich nie wieder genau die gleiche Arbeit machen könntest, wäre das unter Umständen ein Kündigungsgrund.

Insofern wünsche ich dir alles gute für die OP und hoffe, dass dein Arbeitgeber nicht einen anderen Grund findet, dich zu entlassen.

VLG
S.

Hallo,
wie oft denn noch.
Nicht zuständig.
atsch

Hallo,
bin leider kein Experte. Es ist aber gut, dass die Probezeit vorbei ist. Normalerweise ist Krankheit kein Kündigungsgrund. Aber was ist schon normal? Du musst aber leider damit rechnen, dass Dein Vertrag dann nicht noch mal verlängert wird. Vielleicht hast Du aber Glück mit Deiner Chefin und sie will Dich unbedingt behalten. Bei solch einer Geschichte weiß man leider nie, wie sie ausgeht. Wär gut, wenn Du in der Gewerkschaft bist. Die können helfen. Für Deine OP wünsch ich Dir viel Glück.
Tut mir leid, dass ich da nichts Genaueres sagen kann.
Viele Grüße nitsrek

Hallo,
Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag der bis zum 31.10.2011 läuft.

Da Sie eine OP haben und deswegen bis zu 12 Wochen ausfallen, solltes es keinen Grund geben Sie zu deswegen zu kündigen.

Demnach wünsche ich ihnen eine volle Genesung.

Mfg
O.B.

Mein Rat: wenden sie sich bitte an einen fachanwalt für arbeitsrecht oder an das zuständige arbeitsgericht. das arbeitsrecht ist kompliziert. die frage kann ohne fachwissen-das ich nicht habe, da ich k e i n arbeitsrechtler bin- nicht beantwortet werden. und noch eine persönliche bitte: keinem kommentar trauen, der folgenes beinhaltet: ich habe gehört etc…!! das sind keine wirklichen hilfen.also nochmals mein rat:fachanwalt-arbeitsgericht-evtl. gewerkschaft.
mit freundlichen grüßen

Hi…
Hm…leider kann ich dir bei diesem Problem nicht helfen…kenne mich da garnicht aus.

Sorry

Der Arbeitgeber kann dich wegen einmaliger Krankheit nicht kündigen - er muß eine negative Gesundheitsprognose beweisen können und einen Vergleich mit anderen Arbeitnehmern darstellen. Der Vergleichszeitraum geht aber über mehrere Jahre! Was er aber tun kann - du bekommst u.U. keine Verlängerung deines Vertrages. Außerdem sollte jeder vernünftige Arbeitnehmer Mitglied seiner Gewerkschaft sein! Da hast du dann kostenlosen Arbeits- und Sozialrechtschutz. Die vertreten dich vor
Gericht bei einer Kündigungsschutzklage.