Vor einiger zeit hab ich einer bekannten mein konto zur verfühgung gestellt um ihr kindergeld dorthin überweisen zu lassen. da es bei der auszahlung an sie immer wieder zu problemen kam, bat ich sie vor drei monaten,auch weil ich mittlerweile umgezogen bin, die überweisung zu stpppen. trotzdem kommt das geld immer wieder auf mein konto und ich muss zusehen wie ich es ihr bringe, muss weite strecken fahren und musste auch schon meine arbeit unterbrechen um ihr das geld zu übergeben. kann ich das geld einfach behalten damit sie endlich aus so einem grund die überweisungen stoppt?
Hallo sonne33,
also erstmal denke ich, dass sich deine Bekannte bestimmt von selbst mal melden wird, denn sie wird das Geld ja brauchen. Also warte doch da einfach mal ab.
Generell gilt mal: Jeder hat ein Girokonto zu haben. Das bekommt auch jeder, wenn nicht bei den großen Banken, dann auf jeden Fall bei allen Sparkassen.
Rechtlich kann sie dir eigentlich auch nichts:
Falls man mal versehentlich eine falsche Kontonummer bei einer Überweisung angibt und es dieses Konto dann auch gibt, kann man denjenigen, der das Geld bekommen hat (aber gar nicht bekommen sollte) wegen „ungerechtfertigter Bereicherung“ (BGB!) dran kriegen. Aber nur über den privaten Rechtsweg.
Aber auch das ist bei dir nicht der Fall. Sie hat der Familienkasse ja deine Kontonummer, BLZ und deinen Namen gesagt. Also hat sie es doch so gewollt.
Aber wenn du dein Gewissen bereinigen möchtest (ich würde das wollen), ruf deine Bank an und sag denen, dass dir das Geld nicht gehört, die überweisen es dann an die Familienkasse zurück. Und daraufhin wird sich die Familienkasse mit deiner Bekannten in Verbindung setzen. Dann hast du nicht diesen Stress!
Hallo Sonne,
können kann man alles, ob es juristische Folgen hat weiß ich aber in deinem Fall nicht.
Wieso musst du aber deiner „Bekannten“ das Geld auch noch nachtragen?
Sie hat kein Konto, du stellst freundlicherweise deins zur Verfügung und spielst auch noch den Geldboten?
Bist du so selbstlos?
Dann komm mal bei mir vorbei mit dem dicken Geldsack, bitte bitte bitte!
))
Sag deiner Bekannten deutlich und unmissverständlich dass sie die Überweisung stoppen soll, und/oder dass sie ihr Geld an einem von DIR festgelegten Zeitpunkt abholen darf.
Grüße
Sandro
Behalten ist ziemlich sicher strafbar. Rein moralisch betrachtet sowieso. Allerdings besteht kein Anspruch, jemandem auf Grund einer solchen Vereinbarung das Geld bringen zu müssen.
Also keinesfalls ausgeben, aber auch nicht zwingend liefern. Nur bereit halten.
silversurfer777
ich glaube eher das dass Problem wo anders liegt. Wie wäre es mit einem klärenden Gespräch?
Sie stellen Ihr Konto zu Verfügung (was sowieso schon unvernünftig ist, da gibt es sicher andere Lösungen…) und tragen dann das überwiesene Geld auch noch hinterher!
Klären Sie doch zuerst ein Mal Ihre Beziehung zu dieser Person und lassen Sie sie eine eigene Lösung finden. Das nennt man Eigenverantwortung.
Freundliche Grüße
Hallo, bin z.Zt. krank. MfG kahlken
Hallo,
behalten kannst du das Geld auf keinen Fall, es gehört ja nicht dir. Du solltest mit deiner Bank sprechen, ob eine Rücküberweisung möglich ist. Dann wird sich die Kindergeldkasse zur Absprache an deine Freundin wenden.
Nein darfst du nicht! Da dir das Geld nicht zusteht keine Chance. Dann ruf lieber dort an/ schreib die Kindergeldstelle an und sage dass du dein konto nicht länger zur Verfügung stellst. Dann muss sie sich selbst kümmern.