Kann ich geld behalten das auf mein konto kommt ?

Vor einiger zeit hab ich einer bekannten mein konto zur verfühgung gestellt um ihr kindergeld dorthin überweisen zu lassen. da es bei der auszahlung an sie immer wieder zu problemen kam, bat ich sie vor drei monaten,auch weil ich mittlerweile umgezogen bin, die überweisung zu stpppen. trotzdem kommt das geld immer wieder auf mein konto und ich muss zusehen wie ich es ihr bringe, muss weite strecken fahren und musste auch schon meine arbeit unterbrechen um ihr das geld zu übergeben. kann ich das geld einfach behalten damit sie endlich aus so einem grund die überweisungen stoppt?

hi,

grds. kannst das geld, das auf deinem konto eingeht, natürlich erstmal (ein)behalten. ob du darüber auch verfügen „willst“, mußt du mit allen damit verbundenen konsequenzen selbst entscheiden, vor allem, wenn du weißt, daß dir das geld nicht „gehört“.

brenzlig wird´s allerdings, wenn derjenige, dem das geld wirklich gehört, sein geld vo dir einfordert.

im genannten fall würde ich dir sogar empfehlen, das geld erstmal einzubehalten, anstatt über monate immer als geldbote zu fungieren. wenn du deine ruhe haben willst, dann behalt das geld erstmal ein (am besten auf einem anderen konto, z.b. tg, separieren, damit du es jederzeit im „haben“ verfügbar hast, denn rein rechtlich gehört es dir ja nicht) und rück es erst raus, wenn die betreffende person nachweisbar vorkehrungen getroffen hat, daß das geld zukünftig nicht mehr auf deinem konto eintrifft.

ein jurist wird jetzt zwar sicher eine dicke grimasse schneiden, aber das läßt sich schon so machen, ohne daß du mit einem bein im gefängnis stehst .-)

saludos, borito

Hallo,

einwerfen will ich noch, daß Gelder die Dir nicht gehören eigentlich nichts auf Deinem Konto zu suchen haben. Man unterschreibt bei Kontoeröffnung, dass das Konto nur für eigene Rechnung benutzt wird. Wenn nun Gelder eingehen, die nichts mit dir zu tun haben , benutzt du es für fremde Rechnung. Da dies ausgeschlossen ist per Kontoeröffnungsvertrag und wenn kein anderweitiger wirtschaftlich Berechtigter angegeben ist, kann dir das Kreditinstitut das Konto auch kündigen.

Ob das passiert kann ich dir nicht beantworten. Aber sollte das Kreditinstitut das bemerken, ist eine Kontokündigung durchaus möglich.

Gruss,
Harry

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Das Geld darf man natürlich nicht behalten, da es einem nicht gehört. Ich würde die Bekannte auffordern, die Sache in Ordnung zu bringen oder das Geld selbst abzuholen. Falls das nicht klappen sollte, würde ich es einfach auf dem Konto liegen lassen und quasi treuhänderisch aufbewahren. Das bereitet ja keine Mühe und auch keine Kosten.

nein, behalten auf keinen Fall.
deine Bekannte soll sich ein eigenes Konto einrichten oder sich einen bARSCHECK vom Amt ausstellen lassen, den sie dann bei bestimmten Banken und der Postbank in BARGELD umwandeln kann. Kostet aber 5€ Gebühr.