Kann ich gleichzeit aus der Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen beziehen?
Es könnte doch passieren, dass ich aufgrund eines Unfalls Pflegebedürftig Stufe III werde, das heißt Unfallversicherung müsste zahlen, Pflegeversicherung müsste zahlen und Berufsunfähigkeit auch…oder etwa nicht?
weshalb sollten Leistungen aus den Versicherungen (gemeint sind wohl ausschließlich private) nicht nebeneinander gewährt werden?
Zum einen hat der Versicherungsnehmer selbst Beiträge für den Versicherungsfall gezahlt.Zum anderen,und das ist wichtiger, haben die Leistungen unterschiedliche Funktionen.
Zum Beispiel:
Pflegeleistungen decken die ambulante und stationäre Pflege ab. Damit ist aber noch nicht die Nahrung, Kleidung, Wohnung bezahlt. kurz der Lebensunterhalt muss durch eine Lohnersatzleistung sicher gestellt werden. In diesem Falle durch die BU-Rente. Ergänzt wird das durch die Unfallrente, die auch den Mehraufwand abdeckt und den Verlust von Körperfunktionen ausgleichen soll. Das gleiche gilt auch für eine daneben noch gezahlte Invaliditätssumme der UV.
Daneben gibt es ggfls. noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.´
Ein privat versicherte Krankentagegeld wird gezahlt, endet nach den Bedingungen aber meist, wenn ein Dauerzustand eingetreten ist und BU vorliegt.
lieber woko,
wie ich schon festgestellt habe, sind sie relativ fit auf dem gebiet
dann gleich noch eine frage, an alle anderen natürlich auch
es heißt immer, falls die versicherte person ein jahr nach dem unfall verstirbt, besteht kein anspruch auf invaliditätsleistung.
was aber, wenn ich gleich nach dem unfall invalide war und das auch schriftlich festgestellt wurde, bekomme ich in der regel die vereinbarte versicherungssumme auf invalidität. muss die dann zurückgezahlt werden oder wird sie mit der todesfallleistung verrechnet oder wie ist es dann?
es heißt immer, falls die versicherte person ein jahr nach dem
unfall verstirbt, besteht kein anspruch auf invaliditätsleistung.
Der Invaliditätsgrad wird in der Regel 12 Monate nach dem Unfall festgestellt. Verstirbt der Versicherte innerhalb dieser Frist, besteht nur Anspruch auf die Todesfallleistung, falls versichert.
was aber, wenn ich gleich nach dem unfall invalide war und das
auch schriftlich festgestellt wurde, bekomme ich in der regel
die vereinbarte versicherungssumme auf invalidität.
Wenn es sich um einen Fall handelt, wo keine Verbesserung zu erwarten ist (z.B. nach einer unfallbedingten Amputation), ja.
muss die dann zurückgezahlt werden oder wird sie mit der
todesfallleistung verrechnet oder wie ist es dann?
die AUB sehen den Ausschluss der Invaliditätsleistungen bei Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall vor. Da spielt es es auch keine Rolle, wenn die Invalidität eindeutig festeht (z.B. Verlust eines Beines). Deshalb besteht auch die Empfehlung neben einer Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung zu versichern. Bezahlt wird nur eine dieser Leistungen.