hallo ihr lieben,
der vater meiner tochter hat nie unterhalt gezahlt und hat auch keine angst davor da er schon immer von ämtern gelebt hat.kann ich ihn doch auf unterhalt verklagen oder ihm sogar etwas von seinem harz 4 pfänden lassen???
ich danke euch schon im vorfeld
liebe grüße
Hallo Denise,
dass kommt darauf an, wie viel Geld er bezieht. Als Arbeitsloser stehen ihm 100 Euro weniger Selbsterhalt zu als ein Arbeiter
Mein Ex war auf 875 Euro gesetzt worden und befand sich sogar in der Privat Insolvenz (da er bei mir auch noch hohe Schulden hatte und diese natürlich nicht bezahlen wollte) und wurde von einem Verwalter überprüft.
Jetzt ist er vor drei Monaten am Alk gestorben und ich konnte seine Wohnung sehen. Die Kontoauszüge der letzten zwei Jahre habe ich gefunden, alle schön sauber abgeheftet. Monatlich gingen über 3000 Euro auf sein Konto. Alleine für D2 Handy jeden Monat eine Abbuchung von 1200 Euro, die locker bezahlt wurde (bei dem Einkommen!!!??)
Da frag ich mich, wie kann das sein, wo er nur 875 Euro monatlich haben durfte, weil er auch den Unterhalt für das Kind nicht bezahlte.
Ich bekomme keine Antwort darauf, obwohl ich schon das Insolvenz Gericht vor 2 Jahren informierte, dass er schwarz arbeitet und dieses Geld nicht an gibt.
Den Zoll sollte ich informieren, die seien zuständig, aber weit gefehlt. Bei einer Privatperson geben die doch kein Geld aus um die Person zu beobachten. Das kostet ja Geld und er bescheisst ja nur mich uns seine Kinder und nicht den Staat, denn dann würde das alles gemacht werden.
Sind schon schöne Gesetze hier, es ist zum Heulen.
Sie können natürlich pfänden lassen, aber Sie bezahlen das ganze erst mal.
An Ihrer Stelle würde ich ihn in Sicherheit erst mal lassen und dann ohne jede Vorwarnung direkt mit einer Kontopfändung rein hauen. Sehen Sie zu, dass Sie eine gute Anwältin bekommen, die sich auch einsetzt. Ich wünsche Ihnen sehr viel Kraft und Glück, dass es bei Ihnen besser geht als bei mir. Man verliert den Glauben an die Menschheit.
L.G.
Agnes
Hallo,
Ich würde klagen. Wenn das Kind unter 12 ist, kannst du vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss kriegen (für 72 Monate oder bis das Kind 12 ist, den er dann zurück zahlen muss - ANS AMT. Lass dich vom JA beraten.
du kannst ihn verklagen es wird aber nichts bringen,da bei ihm nichts zu holen gibt.das einzige ist:seine schulden wachsen
Hallo,
Hartz 4 ist nicht pfändbar.
Warum geht er nicht arbeiten?
Wenn er arbeiten geht wäre nur dann eine Pfändung möglich, wenn er über 1000€ netto kommen würde.
Als Arbeitssuchender sind 770€ sein eigen.
LG
hallo,
soweit ich weiß, kann man einen Unterhaltstitel beantragen,am besten Anwalt fragen
lisa
der Selbstbehalt von ihm liegt bei 950€ da er weniger hat hast du keine Hoffnung
Hallo Denise,
ich fürchte da ist nichts zu holen, denn die Grundsicherung kann nicht gekürzt werden.
Alles Gute
Hallo
wichtig ist erstmal ein Titel gegen ihn, sonst kannst du nicht pfänden.
Liegt der Titel vor, kannst nichts unter dem Mindestsatz pfänden lassen (950€).
Gruss
Hallo,
Hartz IV reicht gerade mal zum Überleben und ist nicht pfändbar.
Gruß