Also 2 parteien in unserem haus sind sehr unangenehme nachbar in einem fall alkerholiker die einen ständig beobachten wenn man das haus verlässt/heim kommt!
im andern fall, stellen die nachbarn pornos(haben sie überall rum erzählt, aucuh mir) von sich ins inet, schieben möbel um 3 uhr nachts rum, hab 3 hunde die ständig trampeln und nie raus dürfen, rauchen in der wohnung trotz 3 monate altem baby das kind schreit nachts wie am spieß das wirklich keiner von uns schlafen kann, schlagen türen mitten in der nacht, und alle ca 2 tage kommen fremde männer zu besuch, und dann wirds total laut da fliegen sachen auf dem böden und so weiter. da sie auch unseren zugang zu unserem keller verpackt haben mit blauensäcken.
Ich hab ne kleine tochter und will net das sie das mit erleben muss! ich halt das alles net mehr aus…
hab angst um meine kleine sie soll nicht in so einem umfeld aufwachsen! gibts eine möglichkeit das sie vielleicht gehen müssen? oder wir die wohnung fristlos kündigen können? Danke schon mal für die antworten…
hallo
also in dem fall der alkoholiker kann man nicht viel machen man kann ihnen ja kaum verbieten zu gucken wer kommt oder geht !!
in dem zweiten fall kann man den leute nicht verbieten ihre eigenen filme ins netzt zu stellen solange sie nur sich selbst filmen !!
im falle des schreienden kindes würde ich polizei und jugendamt informieren zumal es in der nacht ruhe störung ist !!
fristlos kündigen ist immer sehr schwer und bedarf je nach mietvertrag bestimmte voraussetzungen ist also schweer durch zusetzten !
sie müssen sich dafor erst mal mit ihrem vermieter in verbindung setzten und ihm sagen das sie dies nicht mitmachen wollen und können und er eine lösung finden muss da seine anderen mieter das mietverhältnis enorm stören und evtl schlau machen ob sie mit mietkürzung drohen können, ansonsten würde ich auch zum anwalt gehen und mich dierekt von so einem beraten lassen die briefe von anwälten können sehr wirksam sein !!
ich weis ja nicht wie ihr einkommen ist aber wenn es zu niedrig ist oder sogar nur aus hz4 besteht können sie mit einem gerichtskostenhilfe schein zum anwalt gehen und der anwalt bekommt sein geld in dem fall vom staat !!!
Ihr vermieter muss auf jeden fall ihren nachbarn wegen der ruhe störung und der müll säcke ermahnen !
Er sollte sich auch besser entscheiden was er für mieter haben will, sollche kapalken will ja eigentlich kein vermieter haben bekommt aber meist garnicht mit was in seinem mietshaus los ist es sei den er ist selbst als anwohner dort !!
liebe grüße huppsi
Hallo sunny,
das sind schlimme Zustände bei euch im Haus, ich werde etwas ausführlicher darauf antworten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das heißt, die Einhaltung einer Kündigungsfrist muss unzumutbar sein. Ich würde dass so sehen, doch hier sollte ein Jurist gefragt werden (Mieterverein oder Anwalt). Die haften für die Richtigkeit ihrer Beratung, ich darf das nicht. Doch kann ich euch den Weg zeigen, wie ihr zum Ziel kommt.Trotzdem schreibe ich auf, was ich darüber weiß.
Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungsgrund angeben. Damit eine Überprüfung der Kündigungsgründe möglich ist, müssen die Gründe quantitativ und zeitlich beschrieben werden. Vor der fristlosen Kündigung muss mit einer Abmahnung (angemessene Fristsetzung) dem Vermieter Gelegenheit für die Beseitigung der Mängel gegeben werden. Er wird aber vermutlich den störenden Mietern nicht kündigen.
Als wichtige Gründe gelten:
Gesundheitsgefährdung: Ob psychische Gefährdung deiner Tochter dazu gehört, weiß ich nicht.
ständige nächtliche Ruhestörungen, Bordellbetrieb im Haus, Pornographie gehört sicherlich dazu.
Körperliche Bedrohung durch betrunkenen Nachbarn.
Ein weinendes Kind muss dagegen hingenommen werden.
Eine fristlose Kündigung hängt immer von den Einzelumständen ab. Es muss abgewogen werden, ob die Fortsetzung des Mietverhältnisses zumutbar ist. So wie du es schilderst, ist es unzumutbar.
Wird euch zu einer normalen Kündigung geraten, könntet ihr dem Vermieter gegenüber Mietminderung geltend machen. Jeder Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Deshalb kann er sich gegen unzulässigen Lärm wehren. Die gesetzlichen Ruhezeiten - nach 22 Uhr - sind besonders geschützt. Die Miete kann für den Zeitraum gemindert werden, in der die Störung besteht. Dies müsst ihr dem Vermieter schriftlich ankündigen. Berechnungsgrundlage ist die gesamte gezahlte Miete (Bruttomiete) einschließlich Heiz- und Nebenkosten. Gemindert werden kann um 30 % bei fortgesetztem nächtlichen Lärm.
Bitte lasst euch beraten, ob die Gründe für eine fristlose Kündigung durch Urteile bestätigt sind.
Und noch eins, nachdem ihr zwar nicht fragtet. Bereitet bei Auszug ein Übergabeprotokoll vor, welches der Vermieter und der Mieter unterschreiben. Das schützt euch vor späteren unberechtigten Forderungen.
Wenn du weitere Fragen hast, ich antworte gern. Bitte schreib mir mal. wie sich euer Problem gelöst hat.
Mit großem Daumendrücken und besten Grüßen
Ingrid
das dacht ich mir!
jugentamt hab ich am freitag informiert da das kind geschrien hat als ob sich keiner kümmert, man bekommt das kind auch nicht zu gesicht…
der vermieter kümmert sich net mal wenn man sagt in küche bekommt man kein warmeswasser drum… hier ist im bad das rohr der spüle kaputt durchgerostet fliesen kaputt tür klinken kaputt spülmaschine kaputt warmwasserregler lässt sich nemme regeln…
er wohnt nicht mal hier in der nähe er hat einen hausmeister angestellt… (der vater meines benannten nachbars)er tut nix lässt sich ewig zeit mit allem und wenn der rassen mal zu hoch ist ist es ihm egal dann müssen wir ran…
Kündigen Sie einfach regulär
vielen dank.
das hilft mir bestimmt weiter…
es ist wirklich unzumutbar, ich hab nur noch schlaflose nächte schlafe normaler weise mittags wenn meine tochter im kindi ist oder sie schläft.
sie kennen sich nicht zufällig noch mit tier schutz aus? mir tuen die tiere dort oben echt leid die dürfen nur selten raus. und ist es erlaubt in einer 3 zimmer wohnung von ca 70 qm2 3 hunde zuhalten??
da hilft echt nur ausziehen mit solchen vermietern kann man nicht glücklich werden !!!
die sind ja dan genau so wie die nachbarn !!!
leider must du da die kündigungs frist einhalten oder nen neuen nachmieter besorgen !!
in so einer wohnung wenn die mängel nicht besitigt werden kannst du auf jeden fall miet minderung machen zum anfang 10% dan mehr aber wie gesagt am besten vom anwalt absichern lassen so kann er dir nichts !!!
aber ausziehen ist die wohl beste lösung für dich und dein kind !!!
Lg huppsi
Liebe sunny, auch ich schlafe schlecht,mit Tierschutz kenne ich mich nicht aus. Aber rein gefühlsmäßig würde ich sagen, lass es. Es könnte sein, dass man dich sonst für eine Querulantin hält und deine wirklich wichtigen Argumente wegen der Kündigung nicht mehr ernst nimmt. Suche dir die Adresse vom Mieterverein (preiswerter) raus oder such einen Anwalt und achte auf Bewertungen. Habt ihr denn bereits eine neue Wohnung in Aussicht? Mache einen Plan für den Umzug. Da ist viel zu bedenken. Entwirf einen Brief an den Vermieter wegen der Abmahnung und einen zweiten wegen der Ankündigung der Mietkürzung, Wenn du deinem Vermieter das Recht zugestanden hast, die Miete von eurem Konto abzurufen, dann hebe diese Genehmigung bei ihm und bei der Bank auf. So kannst du besser zum 1.12. die Miete kürzen. Auf diese Weise kannst du viel Druck ablassen. Wenn Du weitere Fragen hast, antworte ich morgen weiter. Versuche zu schlafen, du brauchst Nervenkraft.
Liebe Grüße Ingrid
Ich fasse mich kurz:
Im Ergebnis wird es nicht reichen. Eine ordentliche Kündigung dürfte möglich sein, jedoch sollte diese erst auf Grund gefertigter Lärmprotokolle ausgesprochen werden, die mehrere Zeugen unabhängig voneinander machen sollten.
Hallo
das tut mir sehr leid für sie.
Ich denke, sie sollten sich wirklich mit dem Vermieter in Verbindung setzten, machen sie ein Protokoll über Ruhestörungen, reichen sie damit Beschwerde ein und auf Mietminderung bzw dass er jene kündigt.
Mieterschutzbund…
lg
eveline
Hallo,
ob du fristlos güngigen kannst, weiß ich nicht, aber ich vermute eher nicht.
Das beide Parteien gehen müssen oder auch nur eine ginge schon, die frage ist, wie lange du das mitmachen möchtest, denn sowas geht nicht von heute auf morgen. das dauert bis der vermieter ihnen einen fristgerechte fristlose kündigung aussprechen kann… nach der kündigung musst du nochmal 3 monate warten (kündigungsfrist, damit die mieter nicht von heute auf morgen auf der straße sitzten)
wie viele parteien seit ihr denn im haus? bist du die einzige die sich beschwert?
Schon die Polizei gerufen, wenns so laut wird und sie möbel rücken?
Was ich dir auf jeden fall raten würde: Fang ein Lärmprotokoll an! ohne das geht gar nichts. das braucht der vermieter, wenn er die mietparteien anmahnt, das muss vor Gericht, als nachweis gezeigt werden für den fall, dass eine der parteien gegen die kündigung klagt, etc. ohne geht nichts. gibt es zeugen, die das alles bestätigen können? freunde, bekannte, andere mieter etc? nach einer gewissen zeit, kannst du auch die mieter kürzen, übliche minderung sind ca. 20% der kaltmiete. auch dafür brauchst du das lärmprotokoll, allerdings musst du deinem vermieter die chance geben zu reagieren. ist er denn ob der zustände bei euch im bilde? wenn nicht, schnellsten das gespräch mit ihm suchen. zeig deine nachbarn, wegen lärmbelästigung und nächtlihcer ruhestöhrung an, schick ggf mal das jungedamt vorbei, damit sie nach der tochter sehen, ob alles ok ist mit der kleinen. bei den tieren, den tierschutz. ruf die polizei wenn sie laut werden. wenn ihr mehrere mieteparteien seit, die sich über den lärm aufregen ggf mal eine sammelmeldung beim ordnungsamt schicken. wichtig hier sind nie namen dere die sich beschweren, und die über die sich beschwert werden, zuzüglich einem lämrprotkoll. wenn ihr das ordnungsamt einschalten wollt, müssen sich 2 unterschiedliche haushalte über die gleiche person wegen den gleichen dingen beschweren.
kindergeschrei ist allerdings etwas, wo man nicht wirklich was machen kann. ist ein kind. da sagt auch die polizei nicht wirklich was. das das kind schreit, kann auch bei den besten eltern passieren. darum da mal ans jungedamt wenden.
das deine nachbarn pornos drehen und diese ins netz stellen… pech. wenn sie wollen… zu laut dürfen sie da aber auch nicht sein. 30 min. müsst ihr maximal aushalten, danach die polizei rufen. der versperrte zugang zu euerem keller ist etwas, worum sich euer vermiter kümmern muss. sowas geht gar nicht!
grüßle
Hallo sunny,
das klingt ja alles nur nach Horror. Warum hast Du so lange still ghalten? Diese Nachbarn müssten eigentlich die fristlose Kündigung vom Vermieter bekommen. Weiss er Bescheid über die Zustände im Haus? Er muss darauf reagieren, die Nachbarn müssen verwarnt werden. Du kannst nicht fristlos kündigen, aber Du hast das Recht auf Mietminderung (wieviel sagt Dir der Mieterverein oder auch die Verbraucherzentrale, die ist kostenfrei) und Du kannst natürlich fristgerecht kündigen und das würde ich schleunigst tun.
Viel Erfolg und LG
Hallo
erstmal sollte hier in der 3.Person gesprochen/erzählt werden 
Ich denke nicht das man soeinfach kündigen kann,
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was in anderen Schlafzimmern abgeht und ob davon Videos ins Netzt gestellt werden geht im normal fall niemand etwas an. Wenn sich daraus eine Ruhestörung ergibt----- Polizei-----Anzeige—Beschwerde beim Vermieter
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Alkoholkranke Nachbarn solange sie ruhig sind und nur aus langeweile aus Fenster schauen … muss man mit Leben.
Deine Chance …fristgerecht Kündigen und vorher schon neue Wohnung suchen.
LG und Kopf hoch
puh das klingt ja gar nicht gut.
hast du denn schon mit deinem vermieter kontakt aufgenommen?
du kannst du auch beim mieterbund in deiner umgebung erkundigen.
also eure wohnung könnt ihr sicherlich nicht fristlos kündigen, aber vielleicht kommt euch der vermieter da auch etwas entgegen.
generell denke ich, dass der vermieter eure nachabrn erstmal nur ne abmahnung schreiben wird
wenn du mehr erreichen willst, überlege, ob du einen anwalt einschaltest
meinst du dem kind gehts da gut? wenn nicht solltest du auch überlegen das jugendamt einzuschalten.
ich kann mir denken, dass du nicht willst, dass deine tochter in so einer umgebung aufwächst.
gegen die alkoholiker kannst du sicherlich wenig tun, wenn sie dich „nur“ beobachten
liebe grüße
Hi !
zu einer fristlosen Kündigung wirst du wohl kaum berechtigt sein - versuch es doch erst mal mit einer Mietminderung ( wie hoch die ausfallen kann, erfährst du von einem Fachanwalt für Mietrecht oder vom Mieterverein). Wenn es dann deinem Vermieter an den Geldbeutel geht, wird der wohl dafür sorgen, daß in euerm
Haus wieder halbwegs normale Zustände herrschen.
Wenn das auch nichts bringt, schau mal in deinem Mietvertrag nach der Kündigungsfrist und such dir in der Zeitung oder im Netz eine neue Wohnung.
Viel Erfolg und lass mich mal wissen, wie es gelaufen ist.
bustobaer