Kann ich in einem 400 euro job arbeiten?

Also mein Vater bezieht im mom noch Arbeitslosengeld 1 (ALG1) aber er musste jetzt ALG2 beantragen. Meine Mutter ist mittlerweile Frührentnerin. Und meine Frage wäre jetzt,ob ich in einem 400 Euro Job arbeiten kann, ohne Abzüge zu bekommen ??? Help me please :smiley:
ich brauche mehr taschengelddddd :smile:)

woher sollte ich wissen ob du das kannst, ich kenn dich doch garnicht…

woher sollte ich wissen ob du das kannst, ich kenn dich doch garnicht…

warum sollte ich wissen ob du das kannst ???
ich kenn dich doch garnicht.

halloo! du bist als experte angegeben und bist automatisch bei mir angezeigt worden. man kann auch ein bisschen freundlicher sein!

warum sollte ich wissen ob du das kannst ???
ich kenn dich doch garnicht.

Hallo

mal davon ausgehend, dass Ihr zusammenlebt, vorab zum besseren Verständnis etwas ausgeholt:
Nach dem SGB II bilden die Eheleute und die mit ihnen zusammenlebenden Kinder unter 25 eine „Bedarfsgemeinschaft“/ BG - und für jedes Mitglied der BG wird der persönliche Gesamtbedarf einzeln berechnet. Er setzt sich zusammen aus seinem persönlichen Regelsatz, seinen (kopfanteiligen) angemessenen Unterkunftskosten und (falls gegeben) seinen persönlichen Mehrbedarfen, z.B. bei chronischer Erkrankung.
Kinder sind im SGB II gegenüber ihren Eltern bzw. den anderen BG-Mitgliedern nicht unterhaltspflichtig. Das heisst, ihr eigenes Einkommen darf (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) nur auf ihren EIGENEN Bedarf angerechnet werden… nicht auf den Bedarf ihrer Eltern. Kinder müssen ihre Eltern also nicht „mitversorgen“.

(Einzige Ausnahme: Falls das Kind noch Kindergeld bezieht und falls sein anrechenbares Einkommen höher ist als sein Bedarf, dann darf der Teil seines Kindergeldes, den es nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt, als „Überhang“- Einkommen auf den kindergeldberechtigten Elternteil übertragen werden und wird dann auf dessen ALG2-Leistung angerechnet.)

Kann ein Kind seinen eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen und ALG2- vorrangigen Leistungen decken (z.B. durch Kindergeld, Unterhalt, Kinderwohngeld, Lohn abzgl. Freibeträgen), dann gehört das Kind nicht mehr zur BG und ist nicht mehr ALG2- bedürftig / -berechtigt.
Es lebt dann nicht mehr in „Bedarfsgemeinschaft“ mit der Familie zusammen, sondern nur noch in einer „Haushaltsgemeinschaft“.-

Um nun zu deiner Frage zu kommen:
Dein Job- Einkommen muss dem Jobcenter gemeldet werden
(Formulare „Mitteilung über Veränderungen“ und „Einkommensbescheinigung“ hier zu finden:smile:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

und es wird (nur) auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, wobei gewisse Freibeträge für dich anfallen. Wie sich die Anrechnung und die Freibeträge bei einem 400 Euro-Job berechnen, ist hier gut erklärt: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0

Würdest du also z.B. 400 Euro Joblohn im Monat in die Hand bekommen, würden davon 240 Euro auf deinen ALG2- Bedarf angerechnet werden, und 160 Euro hättest du für dich „extra“, ohne Anrechnung.
„Angerechnet werden“ heisst, das Jobcenter zahlt dann 240 Euro weniger Leistung für dich aus. Da Eure Miete, Strom usw. ja vermutlich zentral über das Konto deiner Eltern abgebucht werden, müsstest du ihnen also von deinen 400 Euro Lohn 240 Euro aushändigen, damit sie weiterhin deinen Anteil an den Festkosten für dich mitüberweisen können. -

Falls du Schüler an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule bist und keine Ausbildungsvergütung erhältst, dann kannst du ZUSÄTZLICH während jährlich insgesamt vier Wochen Schulferien (= die Zeit zwischen zwei Schulabschnitten) bis zu 1200 Euro brutto hinzuverdienen, ohne dass es auf deinen Bedarf angerechnet wird.
(siehe hier, Punkt 5.8.2 / ab Randziffer 11.123 http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA… )

LG

Help me please :smiley:

ich brauche mehr taschengelddddd :smile:)

da kann ich leider nicht viel helfen ,bei der ARGE , dem staatlichen Abzocker , zählt ja das Gesamteinkommen der sogenannten Bedarfs Gemeinschaft, es wird also davon abhängen was dein Vater für Ansprüche hat , und wer zu der Gemeinschaft zählt, du wirst wohl selber keine Abzüge haben , wenn dann wird es deinem Vater angerechnet.

opi

Hallo,
da weiß ich leider nicht so gut Bescheid und möchte auch nichts falsches schreiben, sorry!
Gruß
chrissixyz

Hallo. Das weiß ich leider nicht, wie das mit der Berechnung läuft. Am besten selber im Jobcenter nachfragen, da bist du auf der sicheren Seite. LG Conny

Hall0 tariksare,
du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft bei Deinen Eltern?!. Dann darft Du 100 € abzugsfrei verdienen.

Gruß
Wuddel

Hallo,
Ähnliche Frage wurde schon mal beantwortet.
http://www.gutefrage.net/frage/eltern-agl-2-minijob-…

Gruß Wolfgang

dankeee :smile:

die Antwort war sehr hilfreicccch dankeeeschön :smile: LG

danke opi :smile:)

danke Wuddel :smile:

danke trotzdem :smile: LG

Hallo. Das weiß ich leider nicht, wie das mit der Berechnung
läuft. Am besten selber im Jobcenter nachfragen, da bist du
auf der sicheren Seite. LG Conny

Sorry aber verstehe ich jetzt nicht richtig!?
Wer will nun 400€ verdienen?
Mama? oder Papa?
Bei Mama wäre das kein Problem in Bezug auf die Rente!
Bei Papa mit ALG2 weiß ich nicht

Lg

Hi Tariksare,

da du zu der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern zählst, gelten für dich die selben Regelungen.

Soweit ich weiß, sind die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, alles was darüber hinaus verdient wird, wird zu 80% angerechnet.

Gruß,
DC

Grundsätzlich ist das möglich, ist aber mit dem Amt immer abzuklären!

MfG
CKH