Kann ich in meinem Urlaub kündigen?

Hallo,
bin seit 01.03.10 als Aushilfe (Minijob)angestellt und hätte eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Da ich mich einfach nicht wohlfühle in diesem Büro und die Bezahlung auch lausig ist möchte ich jetzt
kündigen. Im Moment habe ich noch bis zum 22.08.10 Urlaub allerdings noch einen Schlüssel fürs Büro, kann ich die Kündigung auch ohne Einschreiben in den Briefkasten werfen?
Was würdet ihr denn tun? Die Chefin ist ein koleriker und ich weiss jetzt schon das die Geschichte übel ausgehen könnte wenn ich Ihr unter die Augen trete samt Kündigung! Da zwei Damen wieder schwanger sind!
Danke im voraus

Hallo krümelgm,

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das bedeutet, dass ein Beschäftigter bei Einhaltung der vereinbarten Frist jederzeit ohne Begründung kündigen kann. Um eventuelle Probleme rechtlicher Natur zu vermeiden sollten einige Dinge beachtet werden.
Kündigungsfrist einhalten, schriftlich kündigen, Kündigungsschreiben mit der Post per Einschreiben und Rückschein abschicken. Eventuell auch der Einwurf in den Briefkasten des Arbeitgebers unter Beteiligung eines Zeugen, wenn schon die persönliche Übergabe unter Zeugen nicht möglich erscheint.
Die Kündigung muß einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht aber das Arbeitsverhältnis weiter, also auch die Pflicht zu arbeiten, es sei denn, dass bestätigte Arbeitsunfähigkeit besteht.
Bei Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses ist aber auch die Frage der Unterstützung durch das Arbeitsamt bei anschliesender Arbeitslosigkeit zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo krümelgm!
Du solltest den Schlüssel/die Kündigung nicht einfach in den Briefkasten legen. Da du mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen noch genügend Zeit hast - schreibe am besten eine schriftliche Kündigung, der du auch den Schlüssel beilegst. Weise in deiner Kündigung auf die Rückgabe des beiliegenden Schlüssels hin.
Empfehlen würde ich dir allerdings doch ein persönliches Gespräch, auch wenn’s schwer fällt. Immerhin scheint es in der Firma Unstimmigkeiten zu geben. Vielleicht kommt ihr ja zu einer Einigung hinsichtlich deines Gehaltes oder auch einer Kündigung.
Viel Glück!
easy0000

Hallo,
klar kann man während seines Urlaubs kündigen. Ich würde allerdings das Schreiben nicht nur in den Briefkasten werfen - allerhöchstens mit Zeugen! Ein Einwurfeinschreiben wäre mir dann schon sicherer, wenn ich das Schreiben ungern persönlich abgeben möchte.
Viel Glück