Kann ich jemanden wegen falscher Behauptung anzeigen?

Hallo habe eine Sache die ich wissen muss,
mein Verlobter hat einen neuen Arbeitskollegen, und er hat ihn kennengelernt und hat erfahren das er in dem selben Dorf gewohnt hat wie ich vor paar Monaten.
Mein Verlobter hatte ihn gefragt ob er mich kennt,
dieser Kollege, sagte ich hätte einen richtigen schlechten ruf in diesem Dorf wo ich mal gewohnt habe. Was überhaupt nicht wahr ist.
und ich hätte was mit sämtlichen Jungs was gehabt, was auch alles nicht stimmt. Ich bin sauer geworden und habe gesagt das ich zur arbeit vorbei komme und den fragen was das alles soll! mein Verlobter wollte nicht weil er sei der Meinung, ich würde sauer werden weil es stimmt, aber die wahrheit ist das ich überhaupt nicht möchte das Fremde Leute die mich nicht mal kennen schon total schlecht über mich reden!und meinen namen in den dreck ziehen! er hat sich sogar die Nummer meines Verlobten besorgt und ihn weiter Sachen erzählt die ich angeblich getan hätte. So weil mein Verlobter total naiv ist und jedem alles glaubt außer mir, hat es uns außer-einander gebracht. Und nur wegen einen Idioten der mich nicht mal kennt meinen namen in den dreck zieht! was soll ich tuen kann ich ihn dafür anzeigen?oder was schlägt ihr mir vor?
Danke im voraus.

Ja, das kannst Du!

§ 186 StGB:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hallo,

Ja das kannst du. Nennt sich im volksmund verleumdung ubd in der juristensprache ueble nachrede. Das.ist ein straftatbestand gemaeß §186 stgb.

Gruss

ja er hat mich und ihn außer-einander gebracht also wäre es unpassend wenn ich zur arbeit gehe und den fragen was das soll?ich werde Montag zu Polizei gehen!
einfach sagen ich möchte jemanden wegen falscher Behauptung anzeigen oder?
aber ich weiß nicht wie er heißt weiß nur wo er wohnt und das er da arbeitet wo mein ex Arbeitet.

Hallo!
Sich über andere Menschen in einer Weise zu äußern, die ehrverletzend o.ä. ist, kann gemäß §186/187 StGB eine „Üble Nachrede“, bzw. eine „Verleumdung“ sein…also strafbar!
Sollten die Aussagen zu Ihrer Person tatsächlich unwahr sein, könnte sich der Kollege Ihres „Ex“ strafbar gemacht haben! Welche Straftat genau vorliegt, hängt auch davon ab, ob er wissentlich falsche „Dinge“ erzählt hat, oder ob er „irrtümlich“ glaubt,die Wahrheit zu sagen!
Hinweis: „Idiot“ … ist eine Beleidigung!
Gruß,
Christian

ja sorry deswegen bin nur wirklich sauer was das alles soll!

ja er hat mich und ihn außer-einander gebracht also wäre es unpassend wenn ich zur arbeit gehe und den fragen was das soll?ich werde Montag zu Polizei gehen!
einfach sagen ich möchte jemanden wegen falscher Behauptung anzeigen oder?
aber ich weiß nicht wie er heißt weiß nur wo er wohnt und das er da arbeitet wo mein ex Arbeitet.

ja er hat mich und ihn außer-einander gebracht also wäre es unpassend wenn ich zur arbeit gehe und den fragen was das soll?ich werde Montag zu Polizei gehen!
einfach sagen ich möchte jemanden wegen falscher Behauptung anzeigen oder?
aber ich weiß nicht wie er heißt weiß nur wo er wohnt und das er da arbeitet wo mein ex Arbeitet…

Hi,
wenn der Kollege Ihres „Ex“ wissentlich falsche Aussagen zu Ihrer Person machte, könnte eine Verleumdung vorliegen, § 187 des StGB! Also sollten Sie es auch unter diesem „Titel“ anzeigen, wenn Sie von „bösem Willen“ ausgehen!
Den Namen dieses Menschen zu ermitteln, ist dann Aufgabe der Polizei. Vermutlich wird die Polizei Ihren „Ex“ als Zeugen vorladen.
Gruß,
Christian

oder was schlägt ihr mir vor?

Schließe mich mal den Vorschreibern an.
Aber: Hier wurde ja schon § 186 StGB (üble Nachrede) angesprochen. Hier könnte nach Deiner Beschreibung aber eher/auch § 187 StGB (Verleumdung) zutreffen (- ist nämlich NICHT ein Straftatbestand):

StGB § 187 Verleumdung
Wer WIDER BESSERES WISSENS in Beziehung auf einen anderen EINE UNWAHRE TATSACHE behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird … bestraft.

Hallo!

Es gibt die Möglichkeit den Arbeitskollegen z.B. wegen Übler Nachrede, Verleumdung §§ 186, 187 StGB anzuzeigen. Der Sachverhalt wird dann durch die zuständige Staatsanwaltschaft bewertet und ggf. weiter verfolgt.

Ich kann den Sachverhalt hier nicht abschließend beurteilen, so dass der oben beschrieben Weg Ihnen vielleicht Gewissheit bringen kann.

Dies gibt hier nur meine persönliche Meinung wieder und soll keine Rechtberatung darstellen, wie sie z.B. ein Rechtsanwalt gibt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.

MfG

André Glowniak

Hallo Marin
Ich würde Anzeige erstatten, Sachverhalt schildern und sagen, Du seist in der Ehre verletzt. Es ist dann Sache der Strafjustiz, zu beurteilen, ob in den konkreten Fällen Beleidigung, üble Nachrede oder gar Verleumndung vorliegt.
Gruss
Gordola

Hallo.

Du Ärmste, was für ein Ärger…
Natürlich kannst du ihn anzeigen. Die Geschichte die du erzählst, erfüllt die Tatbestandsmerkmale der Straftat „Verleumdung“. Zudem kannst du ihn wegen Beleidigung anzeigen, WENN du dich beleidigt fühlst.

Gruß

Dankeschön…

werde es tuen danke dir…

Ob das allerdings deine Beziehung rettet, ist eine andere Sache.

Es geht mich zwar nichts an, aber du hast sicher einen besseren verdient, wenn dein Ex anderen mehr glaubt als dir.

Ein schönes Leben noch.

Gruß

Dankeschön…

werde es tuen danke dir…

er war schon immer so er glaubt anderen als mir!dann legt er mich ständig rein damit er irgendwas von mir rauskriegt!obwohl das nicht wahr ist!

Dann lass das nicht mit dir machen und hau ihn zu Teufel. Es gibt genügend auf dem Markt. So besonders kann er nicht sein.

er war schon immer so er glaubt anderen als mir!dann legt er
mich ständig rein damit er irgendwas von mir rauskriegt!obwohl
das nicht wahr ist!

Hier könnten die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung erfüllt worden sein. Anzeige können Sie persönlich bei jeder Polizeidienststelle erstatten.

Hallo, ich würde Anzeige wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede erstatten. Weiterhin würde ich in dieser Anzeige einen Antrag auf Adhädionsverfahren stellen und damit zivilrechtliche Ansprüche gegen diese Person stellen. Den Verlobten kann ich dir nur dringend raten, in den Wind zu schiessen. Ich glaube der taugt nichts, wenn er in deisem Fall nicht zu dir steht.

Viele Grüße

Sie können jeden und alles anzeigen !
Ich rate aber dazu eine kpstenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Da kämen die §§ 185 (Beleidugung), 186 (Üble Nachrede) oder 187 (Verleumdung) des Strafgesetzbuches in Frage. Alle behandeln das fast gleiche Thema.
Also kann man zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. In einigen Bundesländern muss man aber vorher beim Schiedsmann bzw. Friedensrichter eine Schlichtung versuchen. Je nach Intensität kann auch der Staatsanwalt auf das Privatklageverfahren verweisen (man muss seine Sache vor Gericht selbst durchfechten, der Staatsanwalt macht nichts).
Ich würde einen Gang zum Schiedsmann/Friedensrichter als bestes Mittel empfehlen.
mfg

Werner