Kann ich Käufern die Paypal-Gebühren belasten?

Ebay forciert ja gerade Paypal sehr stark. Ich persönlich habe Paypal bisher noch nicht angeboten, weil die Gebühren bei meinen meist kleinpreisigen Ebay-Verkäufen (oft z.B. Bücher) im Verhältnis viel zu hoch sind. Könnte ich eigentlich Paypal anbieten und von vornherein darauf hinweisen, dass die Paypal-Gebühren vom Käufer zu zahlen sind? Oder ist das nicht erlaubt? Die Verpflichtung zum versicherten Versand bei Paypal-Zahlung würde ich ohnehin zur Bedingung machen.

Das Angebot von Paypal hätte auch den Vorteil, dass ich dem Käufer nach dem Kauf ganz automatisch über Ebay eine individuelle MItteilung schicken kann, ohne dass ich dazu einen Mausklick machen muss.

inliner

Hallo,

das nachträgliche Berechnen der paypal-Gebühr widerspricht meines Wissens sowohl den ebay- als auch den paypal-AGB.

Kalkuliere es als Mischkalkulation in die Portokosten ein und gut ists.

Gruß,

Myriam

Hallo

inliner,

mal ein Beispiel aus der Praxis: bei einer Auktion, die ich gewonnen hatte, stand im Auktionstext/in den Zahlungsbedingungen, man soll als Käufer 5% aufschlagen (o.ä.) nur dann, wenn man via Paypal zahlt. Klar hatte ich das zu spät gesehen.

Da man den Betrag, also die 5%, manuell zur vorgegebenen Rechnung addieren müsste, kann man als VK ziemlich sicher davon ausgehen, dass die wenigsten Käufer derart aktiv vorgehen und auch noch Ihre zu zahlende Rechnung entsprechend ergänzen. Dafür gibts ja schließlich die fertige Rechnung, wenn ich auf „Jetzt bezahlen“ klicke. Übrigens, nachdem ich gezahlt hatte, hat sich der VK nicht mehr gemeldet und hat auch nicht die ausstehenden -,30 eingefordert.

Letztlich empfehle ich dir also, wenn du die Gebühren umlegen willst auf den Käufer, die Gebühren in eine Verpackungs-/Porto-/Aufwand-Pauschale einfließen zu lassen. Ich denke, dass muss jeder Verkäufer selbst mit sich ausmachen. Ich persönliche berechne nur das reine Porto, verkaufe aber nur hier und da mal und besorge mir Kartons aus den örtlichen Schuhgeschäften. Denk immer daran, je höher die Zusatzkosten zum Höchstgebot, desto unattraktiver kann dein Angebot auf potenzielle Käufer wirken…aber das ist ja allgemein bekannt. :smile:

Gruß,
Kristine

habe das von ebay als email bekommen

"Abwälzen von PayPal-Gebühren auf Käufer ist wettbewerbswidrig!

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 29.11.2007 (Az. 315 O 347/07) entschieden, dass das Abwälzen
von PayPal-Gebühren durch den Verkäufer auf den Käufer wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) einen Wettbewerbsverstoß darstellt. In dem konkreten Fall hatte
der Verkäufer die PayPal-Gebühren verdeckt in die Versandkosten mit einberechnet. Ein offenes
oder verdecktes Abwälzen von eBay- und/oder PayPal-Gebühren stellt zudem einen Verstoß gegen
die eBay-Grundsätze dar."

Hallo

Könnte ich eigentlich Paypal
anbieten und von vornherein darauf hinweisen, dass die
Paypal-Gebühren vom Käufer zu zahlen sind? Oder ist das nicht
erlaubt?

Nein.

Heute habe ich von Ebay eine Mail bekomman mit u.a. folgendem Inhalt:

"Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 29.11.2007 (Az. 315 O 347/07) entschieden, dass das Abwälzen
von PayPal-Gebühren durch den Verkäufer auf den Käufer wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) einen Wettbewerbsverstoß darstellt. In dem konkreten Fall hatte
der Verkäufer die PayPal-Gebühren verdeckt in die Versandkosten mit einberechnet. Ein offenes
oder verdecktes Abwälzen von eBay- und/oder PayPal-Gebühren stellt zudem einen Verstoß gegen
die eBay-Grundsätze dar. "

Eigentlich ziemlich merkwürdig, weil es doch regelrecht zur Kalkulation gehört, die Unkosten auf den Käufer abzuwälzen, jedenfalls wenn man gewerblich verkauft. Wie will man denn was verdienen, wenn man nicht letzten Endes alle Unkosten auf die Käufer abwälzt?

Ich weiß auch nicht, woher der Käufer wusste, dass der Verkäufer diese Gebühren in die Versandkosten einberechnet hat. Das erfährt man doch normalerweise nicht, was der Verkäufer sich bei der Höhe seiner Versandkosten denkt.

Ich würde sagen, man sollte damit rechnen, dass ungefähr jeder zweite per PayPal bezahlt, wenn es angeboten wird, und irgendwie entsprechend kalkulieren. Aber man sollte auf keinen Fall dann hinterher was aufschlagen, wenn der Käufer mit PayPal bezahlt hat, da das offensichtlich verboten ist.

Offtopic: Übrigens sollte man in kleineren Geschäften immer bar bezahlen, wenn möglich. Die zahlen wohl auch für jede EC-Kartenzahlung eine Gebühr an die Bank. Die größeren wahrscheinlich auch, aber die können es sich eher leisten. Aber die Banken verdienen sich daran wahrscheinlich dumm und dämlich, ohne dass sie dafür viel tun müssten.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Eigentlich ziemlich merkwürdig, weil es doch regelrecht zur
Kalkulation gehört, die Unkosten auf den Käufer abzuwälzen,
jedenfalls wenn man gewerblich verkauft. Wie will man denn was
verdienen, wenn man nicht letzten Endes alle Unkosten auf die
Käufer abwälzt?

bei Ebay Verkäufern mag eine derartig abwegige Kalkulation üblich sein. Bei einem ordentlichen Kaufmann nicht. Oder würdest Du für deine Brötchen beim Bäcker einen Preis zzgl. 2% Lohnaufschlag, 3% Mietaufschlag und 0,3% Aufschlag für die Kontoführungsgebühr akzeptieren?

Der Kaufmann rechnet grob:

Einkaufspreis plus Marge = Umsatz minus Kosten = Rohgewinn minus Steuer = Cash in de Täsch

oder anders herum

Einkaufspreis plus Kosten plus gewünschter Gewinn = Verkaufspreis

Dem Kunden außer den Versandkosten noch etwas anderes aufzudrücken, ist schon äußerst ungewöhnlich und kommt wohl auch nur auf der Spielwiese für Teilzeitunternehmer namens ebay vor.

Gruß

S.J.

habe das von ebay als email bekommen

"Abwälzen von PayPal-Gebühren auf Käufer ist
wettbewerbswidrig!

Hallo,

das ist im Falle eines Privatverkäufers egal, denn dieser fällt nicht unter das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Gruß

S.J.

Hallo

Eigentlich ziemlich merkwürdig, weil es doch regelrecht zur
Kalkulation gehört, die Unkosten auf den Käufer abzuwälzen,
jedenfalls wenn man gewerblich verkauft. Wie will man denn was
verdienen, wenn man nicht letzten Endes alle Unkosten auf die
Käufer abwälzt?

bei Ebay Verkäufern mag eine derartig abwegige Kalkulation
üblich sein. Bei einem ordentlichen Kaufmann nicht.

Hä?

Oder
würdest Du für deine Brötchen beim Bäcker einen Preis zzgl. 2%
Lohnaufschlag, 3% Mietaufschlag und 0,3% Aufschlag für die
Kontoführungsgebühr akzeptieren?

Und wovon bezahlt der Bäcker seine Miete, Kontoführungsgebühren und Löhne? Hat er noch einen anderen Job, mit dem er seinen Laden finanziert?

Der Kaufmann rechnet grob:

Einkaufspreis plus Marge = Umsatz minus Kosten = Rohgewinn
minus Steuer = Cash in de Täsch

Die Gleichheitzeichen stimmen irgendwie nicht.
Einkaufpreis plus Marge = Cash in die Täsch?

Ich korigier das hier mal, um es besser zu verstehen:

Einkaufspreis plus Marge = Umsatz
Umsatz minus Kosten = Rohgewinn
Rohgewinn minus Steuer = Cash in de Täsch

Aha.

oder anders herum

Einkaufspreis plus Kosten plus gewünschter Gewinn =
Verkaufspreis

Ja klar, was denn sonst?

Sind PayPal-Gebühren vielleicht keine Kosten?
Oder was willst du mir sagen?

Viele Grüße
Simsy

Sind PayPal-Gebühren vielleicht keine Kosten?
Oder was willst du mir sagen?

Kosten des Verkaüfers sind grundsätzlich im Verkaufspreis berücksichtigt und werden nicht separat ausgewiesen. Außer bei Ebay habe ich das bei noch keinem Warenangebot anders gesehen.

Also warum sollte man alle Kosten für Bezug, Lagerung, Versicherung, Lohn, Miete usw. in den Verkaufspreis einrechnen und nur PayPal Kosten extra ausweisen?

Hallo!

Kosten des Verkaüfers sind grundsätzlich im Verkaufspreis
berücksichtigt und werden nicht separat ausgewiesen. Außer bei
Ebay habe ich das bei noch keinem Warenangebot anders gesehen.

Bei Ebay hast du ein Angebot gesehen, bei dem die Kosten des Verkäufers extra ausgewiesen waren?

Also warum sollte man alle Kosten für Bezug, Lagerung,
Versicherung, Lohn, Miete usw. in den Verkaufspreis einrechnen
und nur PayPal Kosten extra ausweisen?

Wieso extra ausweisen? Ich hatte gesagt, man solle diese Kosten irgendwie mit einkalkulieren.

Viele Grüße Simsy

Hi,

Könnte ich eigentlich Paypal
anbieten und von vornherein darauf hinweisen, dass die
Paypal-Gebühren vom Käufer zu zahlen sind? Oder ist das nicht
erlaubt?

Es ist Verkäufern bei eBay nicht erlaubt, zusätzlich zum Endpreis für Artikel Gebühren und Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern. Dies gilt sowohl für eBay Gebühren als auch für PayPal Gebühren.
http://pages.ebay.de/help/policies/seller-fee-shifti…

Gruß
Sue