Kann ich KFZ-Steuer vom Käufer zurück verlangen?

Ich habe vor 5 Jahren einen PKW verkauft und meiner Erinnerung nach KFZ-Versicherung und Zulassungsstelle über den Verkauf informiert.
Für den Verkauf habe ich den ADAC-Vertrag für den Privatverkauf genutzt, diesen Verträgen heftet ein Durchschlag für die Versicherung und die Zulassungsstelle an.

Der Käufer hatte mir seinerzeit zugesichert, dass er den Wagen sofort abmelden wird, weil er vor hat diesen komplett zu restaurieren. Der Kaufvertrag verpflichtet den Käufer den Wagen „umgehend“ ab- oder umzumelden.

Jetzt ist mir doch tatsächlich 5 Jahre lang nicht aufgefallen das immer noch KFZ-Steuer eingezogen wird!!!
Da ich alle ein-zwei Jahre das Auto wechsel und nie Wunschkennzeichen beantrage, habe ich mein gegenwärtiges Kennzeichen nicht immer so auf dem Schirm und da ist es mir bei den Kontoauszügen nicht aufgefallen. „KFZ-Steuer muss man halt zahlen“.

Eine Kopie des Kaufvertrages an die Zulassungsstelle hat mich jetzt von weiteren Steuerzahlungen befreit.

Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen:

Wieso zahle ich Steuern aber keine Versicherung? Benötigt die Versicherung nicht schlussendlich eine Bestätigung durch die Zulassungsstelle um den Vertrag aufzulösen? Könnte die Zulassungsstelle geschlampt haben und die Versicherung über den Halterwechsel informiert haben aber trotzdem versehentlich KFZ-Steuer eingezogen haben? Auch Behörden machen mal Fehler.

Der Käufer hat sich vertraglich verpflichtet den Wagen umgehend ab- oder umzumelden, schließlich hat er die Papiere und Kennzeichen. Hat der Käufer seine Pflicht verletzt und ist mir privatrechtlich Schadensersatz schuldig?

OK, ich habe gelernt das man kein angemeldetes Auto verkauft aber wie geht es jetzt weiter? Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder einfach nur meine Dummheit eingestehen und schweigen?

Ich freue mich über jede Stellungnahme.

Hallo ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen denn ich glaube dass da ganz gewaltig geschlampt wurde .
viele Grüße noro

Das ist anzunehmen und wäre doch auch mit einem Anruf/Brief an den Käufer schnell rauszukriegen.
Allerdings für alle 5 Jahre könnte man die Steuer kaum zurückverlangen von ihm.
Ein Teil ist verjährt.
Und über den Beginn der Verjährung kann man streiten, denn der Verkäufer hat ja eine gehörige Mitschuld an der „Nichtentdeckung“ des Fehlers obwohl ihm das leicht möglich gewesen wäre.

MfG
duck313

Was könnte man vernünftigerweise vom Käufer verlangen? 50:50?
Oder alles verlangen und später den Richter entscheiden lassen?
Ich gehe einfach mal davon aus, dass der Käufer nicht besonders motiviert auf meine Anschreiben eingehen wird und dann landet es vor Gericht.

Man muss doch zuerst mal klären, ob der Käufer vertragswidrig nicht abgemeldet hatte oder ob Zulassungsstelle/Finanzamt einen Fehler gemacht haben.
Daraus ergäbe sich, wer grundsätzlich haften muss.

Wenn man annimmt, man könnte nur die 3 letzten Zahlungen zurückfordern, dann wäre ein Angebot an den Käufer zur gütlichen Einigung auf 50:50 eine Möglichkeit.
Es vermeidet Kosten und schafft schnell Klarheit.