Hallo „schmalzlocher“,
erst einmal vielen Dank für den Hinweis. Mich interessiert die Thematik selbstverständlich grundsätzlich. Ich habe nur bei Themen unter anderen Rubriken oft die Erfahrung gemacht, daß sich Situationen oft kürzer und prägnanter in der „ich-Form“ beschreiben lassen. So habe ich mir inzwischen angewöhnt, Fragen persönlich zu formulieren und in diesem speziellen Fall nicht daran gedacht, daß diese Art der Fragestellung mit anderen Vorschriften kollidieren könnte.
Der Hinweis, Ein- oder Zweifamilienhaus ist auch interessant, darf ich zu dem Aspekt bitte noch eine Überlegung nachreichen. Angenommen, eine Wohnung wäre 120 qm groß und eine zweite 60 qm. So, wie ich es verstanden habe, könnten demnach alle Kosten nur im Verhältnis 1 : 2 abgesetzt werden?
Als aktuelles Beispiel fällt mir ein:
Nehmen wir an, ein Schneeräumdienst kostet pro Jahr 900,-€. Besteht für die 120 qm große Wohnung kostenfreies Wohnrecht, so können demnach nur 300,-€ geltend gemacht werden?
Oder werden bei den Kosten Unterschiede gemacht? Ich meine, der Schnee muß zur Gänze geräumt werden, gleichgültig, ob ein Mieter zahlt oder nicht.
Und zur Thematik „mietfrei“ habe ich noch eine andere, grundsätzliche Frage, die nicht nur für das Wohnen in einem Haus gilt.
Glücklicherweise gibt es auch heutzutage Vermieter, die Verständnis haben, wenn sich bei ihren Mietern die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern. Beispielsweise kenne ich einen Fall, da wurde ein Mieter Hartz-IV-Empfänger, ihm wurde aber nicht gekündigt sondern der Vermieter akzeptierte die niedrigere Miete, weil er davon überzeugt ist, dass sein Mieter es schon schaffen werde, wieder eine vernünftig bezahlte Arbeit zu finden. Der Vermieter verstehr sowieso die Welt nicht mehr. Für einen teuren Umzug, für Renovierungskosten, für Möbel u. dgl. würde der Staat das Geld rausschmeißen, aber ein paar Euro mehr Miete für eine möblierte Wohnung, das ginge angeblich nicht – solche Praktiken wolle er nicht unterstützen.
Bekommt dieser Mensch eigentlich auch Ärger mit dem FinA? Kann man ihn zwingen, den Mieter vor die Tür zu setzen und einen neuen Mieter zu suchen, der wieder die „alte“ Miete zahlt?
Und die andere Überlegung in dem Zusammenhang: Gibt es eigentlich „nach unten“ Grenzen?
In Berlin rauscht es hin und wieder im Blätterwald, wenn ein Grundstück für den symbolischen Wert von einem Euro den Besitzer wechselt. (Trotzdem kann der „Erwerber“ alles absetzen, da werden die Kredite dann als Investitionskosten deklariert o.ä.)
Das löst bei mir die Überlegung aus:
Gilt das auch bei Vermietungen? Kann man eine Wohnung auch für den symbolischen Wert von einem Euro pro Monat vermieten?
Oder wieviel Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete werden akzeptiert, damit Kosten steuerlich geltend gemacht werden können?
Nochmals vielen Dank für die Bemühung,
einen schönen vierten Advent wünsche ich noch,
Grüßlein, Monika.