Die Rechtschutzversicherung ist Teil meines Privat-Versicherungs. Die Privat-Versicherung lauft seit vielen Jahren und die neuste Police ist vom 2008 weil wir einen neuen Versicherung miteinbezogen haben. Laut Police kann ich bei einer Vertragsdauer von mehr als drie Jahren kündigen. Lese ich dann richtig, dass ein besonderes Kündigungsrecht erst besteht im 2011?
Im Moment lauft eine Leistung aus der Rechtschutzversicherung weil ich einen Rechtsanwalt einschalten müsste.
Ist bei diesem Schadensfall eine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen? Wenn ja, wann, weil die Leistung da noch lauft?
Und kann ich den Kompletten Vertrag, sprich Privat-Versicherung (Unfallversicherung, Rechtschutz, Glas, Hausrat) kündigen oder nur den Teil aus der Versicherung die Rechtschutzversicherung.
Und worauf muss ich noch achten, falls ich kündigen möchte? Nimmt mich wegen der Vorgeschichte/Schadensfall eine neue Versicherung?
Danke!