Kann ich mehr als einen GdB von 60% erwarten?

Danke, hab schon Widerspruch eingelegt und sammel jetzt alle vorhandenen Sachverhalte.
LG Steuer-kati

DAnke für dioe Hilfe, der Tinnitus ist nur rechts und eine Tieftonschwerhörigkeit wurde festgestellt. Der Tinnitus kam vor vier Jahren mit einem schönen Nervenzusammenbruch und der Ton ist leider nie wieder verschwunden. Ich sammel jetzt meine ganzen Probleme für die Stellungnahme vor dem Sozialgericht.
LG steuer-kati

Danke, Widerspruch habe ich eingelegt, werde komplete Sachverhalte vorlegen.
LG Steuer-kati

Danke, Widerspruch ist eingelegt, wende mich jetzt auch noch mal an meine Ärzte.
LG Steuer-kati

Ja wem sagen Sie das, hab vorher mit allen gesprochen und dann kommt nichts bei rüber. Bin schon im Widerspruch, sammel alle Sachverhalte für komplete Stellungnahme.
LG steuer-kati

Ich war früher sehr sportlich, aber jetzt schaffe in nicht mal mehr eine Spaziergang von einer halben Stunde. Ich hab gedacht ich brauch nur genug Muskeln im Rücken aber es wurde viel schlimmer so das ich vom Sofa garnicht mehr herunter gekommen bin. Ich wollte einfach ein bisschen Erleichterung. Ich hab im Auto einen Schwindelanfall bekommen und das Ding mit 80 kmh gegen die Leitplanke gesetzt. Dann macht man Monatelange Untersuchungen in der Charité durch und dann sagt der Arzt „Ich kann nichts Feststellen kommen Sie wieder wenn es auftritt.“ Witzig kommt von jetzt auf gleich und ist unterschiedlich stark, von 10sek Schindel bis Augenflimmern mit Übergeben. Bild ich mir nicht ein, mein Mann fand es nicht witzig seine Frau so auf dem Beifahrersitz zu sehen.

Hab Widerspruch eingelegt und geh noch mal zum Spezialisten. LG Steuer-kati

Danke, weniger wird es auf keinen Fall, die 60% sind laut Tabelle für Armplexus festgesetzt.

Nein Depressionen hab ich erst mit zunehmenden Alter bekommen. Diese beziehen sich auf meinen Allgemeinzustand, geh jetzt noch mal zum Spezialisten und Widerspreche dem Gutachter vom Sozialgericht.

LG steuer-kati

Guten Abend,

nur auf Grund der Röntgenbilder, die sich nicht verändert haben, kann Ihnen die Höherstufung garantiert nicht verwehrt werden, da in GdB und Merkzeichen auch die Probleme, Symptome, usw. v0on Ihnen, die Sie haben, in die Berechnung einfließen. Sonst müßte man ja nur eine Krankheit angeben und danach wird berechnet - die ganzen Probleme und Symptome gibt man nicht umsonst an.

Eine eigenständige Berechnung ist immer schwierig, da einzelne Faktoren ja zum GdB zusammengefasst, und nicht zusammengerechnet werden. Dies geschieht nach ganz bestimmten Tabellen des Versorgungsamtes.

Sollten Sie sich noch in ärztlicher Behandlung befinden, würde ich es einmal mit Ihrem Arzt absprechen, auch was er für realistisch hält. Sollte dies schon geschehen, sein, legen Sie einfach Einspruch ein.

Sind Sie hingegen momentan nicht in ärztlicher Behandlung, sollten Sie erst einmal wieder zum Arzt gehen, damit die Unterlagen, die vom Versorgungsamt angefordert werden, auf dem neuesten Stand sind.

MfG, Lars Horst

Hallo,
war der Tinnitus und die Depression in dem GDB 60%
schon mitbewertet?Hast Du noch eine Widerspruchsfrist,wenn ja musst Du immer zuerst den Widerspruch schreiben,dann deine gesamten Unterlagen vom Versorgungsamt einfordern und Ihnen dabei mitteilen dass Du die Widerspruchsbegründugn später schreibst.
Hast Du auf der Arbeit einen Schwerbehinderten beauftragten?Oder bist Du in einer Gewerkschaft,dort findet auch eine Schwerbehinderungsberatung statt .Du kannst aber auch zum Beispiel dem SVOD (kostet 60 Euro im Jahr) beitreten die sind auf Schwerbehindertenangelegenheiten spezialisiert und führen auch im Rahmen des Beitrages Klagen durch.

Hast Du die 60 % unbefristet? Welche Vorteile hast Du wenn Du 80% hastAusser der Steuermäßigung im Lohnsteuerjahresausgleich würde mir jetzt nichts einfallen.Wichtig wäre dass die 60% unbefristet sind.

Jetzt direkt zu Deiner Frage: Solange man keine Einsicht in die Unterlagen hat kann man nicht sagen ob das für 80 % reicht.Deshalb innerhalb der Frist einen
Widerspruch stellen. Falls Du genaueres weißt schicke mir bitte Informationen, falls Du es möchtest.
Roberta

Wenn Zwei das Gleiche haben ist es immer noch nicht dass Selbe!Versuch vor Ort beim SoVD Reichsbund unter Mitnahme Deiner Unterlagen Hilfe zu bekommen.
mfg.richter63