Kann ich mehr als einen GdB von 60% erwarten?

Hallo zusammen, ich habe ein kleines Problem vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich hatte 1995 einen Motorradunfall, dabei habe ich mir einen Nervenausriss C5 zugezogen, vom Versorungsamt wurden damals 60% festgestellt. Ich bin voll berufstätig, das ist schön und gut aber man wird nicht jünger. Da mir der Alltag von Jahr zu Jahr schwerer fällt, habe ich aufgrund von Depressionen, Tinitus und durch die einseitige Belastung massive Rückenschmerzen einen Verschlechterungsantrag (80%,G,H,B) gestellt. Dieser wurde abgelehnt, weil auf Röntgenbildern keine Veränderungen festzustellen (nachzuweisen) sind. Vielleicht gibt es ja hier jemanden der einen höheren GdB hat und mir Hinweise geben kann auf welcher Grundlage dieser festgestellt wurde.

Hallo steuer-kati,

ich bin da wohl nicht der richtige Ansprechpartner.

Meine 100% Schwerbehinderung ist nach meiner Kehlkopfentfernung direkt festgestellt worden!
Bei mir ist es „erst“ 17 Monate her.
Vielleicht gibt es andere Leidensgenossen die Dir weiterhelfen können.
Gruß
Autoverkäufer

Also ich kann dir auf Erfahrung sagen: Vor ein paar Jahren wäre das eventuell noch möglich gewesen, aber heute heißt es entweder kämpfen (ggf. auch gerichtlich) oder mit dem zufrieden sein, was man hat. Meine Mutter hat 8 Gründe angegeben, weshalb sie auf 50% gestuft werden sollte, das hat jetzt 3 Jahre gedauert. U.a. auch Tinnitus, Depressionen, starker Verschleiß. Und das ging nur gerichtlich.

Hallo,
einen Verschlechterungsantrag aufgrund der bereits anerkannten Erkrankung (C5)zu stellen, war m.E. unklug und kann nicht zum Erfolg führen. Besorgen Sie sich neue Atteste über den Tinitus und besonders über die psychologische Belastung und Lebenseinschränkung durch Depressionen. Mit diesen neuen Unterlagen hat ein Verschlechterungsantrag mehr Aussicht auf Erfolg. Aber bedenken Sie bitte, daß ggf. mit Widerspruch und Sozialklage gearbeitet werden muß, denn bei der Höhe des GdB (also 80%) werden sehr strenge Richtwerte angelegt.
Viel Glück aus Bonn wünscht… siebengebirgler

Hallo, ich danke für deine Antwort, alles Gute und liebe Grüße von steuer-kati

Hallo flavours, danke für deine Antwort, wurde vor einem Jahr vom Versorgungsamt abgelehnt, und habe am Gericht widersprochen. War vor 2 Wochen beim gerichtlich bestellten Gutachter und soll jetzt dem Gericht eine Stellungnahme abgeben oder meine Klage zurückziehen und suche nach Anhaltspunken bzw. Vergleichen. Danke euch alles Gute von steuer-kati

Hallo,
nach dieser Tabelle wird, der GdB festgestellt.
Ich meine, es könnte bei Ihnen ein höherer Grad als 60% in Frage kommen. Die Frage ist immer, hat man (siehe Bescheid) alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt? (Depressionen, Tinitus?) Wenn nicht, ist das aug jeden Fall ein Grund für einen Widerspruch. Den sollten sie auf jedenfall immer stellen.
Innerhalb von 4 Wochen nach erhalt des Bescheids ist
das möglich. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt (Ärzte). Eventuell, falls der Widerspruch abgelehnt wird, Klage einreichen.
Hier die Tabelle:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Schauen sie nach, wieviel die einzelnen Erkrankungen
an GdB bringen, dann wissen sie, ob ein GdB von über 60% möglich ist (nicht addieren).
Das Versorgungsamt ermiitelt dann einen Gesmtwert.
Webb noch Fragen sind melden sie sich.
mfG
Franz-Uwe Hermanns

Ich danke für den Tip, werde dann mit neuen Gutachten widersprechen, stehen schon vor dem Sozialgericht.
Liebe Grüße von steuer_kati

Danke für die Hilfe, stehe gerade an dem Punkt mich gegen den Gutachter zu wehren, der Gutachter hat Tinnitus und Depressionen unter den Tisch fallen lassen. Und werde mit neuen Gutachten dagegen an gehen.
Liebe Grüße steuer-kati

Beantrage keine Verschlimmerung der vorhandenen Behinderung sondern lege ganz besonderes Augenmerk auf den Tinnitus und die Depessionen. Beschreibe Deinen Zustand wie in einem Tagebuch.
Gruß
F.

Guten Abend,
leider bin ich zur Zeit selbst im Krankenhaus und nur mit I-Net-Stick und altersschwachem LapTop kurz online, sodass ich Ihnen leider im Moment nicht weiterhelfen kann.
Ich hoffe, dass Sie entsprechende Auskünfte bekommen, ansonsten stellen Sie die Anfrage in der kommenden Woche ab Dienstag erneut an mich.
Lieben Gruß
MG

auf jeden fall wirdespruch erheben

.hallo…

auf jeden fall solltest du vorsorglich widerspruch erheben
schreib rein …begründung wird nachgereicht.
dein psychologe und behandelnder arzt sollen dir
entsprechenden atteste ausstellen, da die psyche ja keine
unwichtige rolle dabei spielt.

ich wünsche dir virl erfolg…

liebe grüße
anita

Hallo,da müßte ich die gesamt Bewertung kennen, diese kann beim Versorgungsamt angefordert werden. Merkzeichen H und B auf keinen Fall, G eventuell hier kenne ich den Krankheitsverlauf nicht ist auf jeden Fall schwer 80% wäre drin beim beidseitigem dauerhaften Tinnitus nach Hörsturz.
Gruß MGTrais

Guten Tag,
gehen Sie auf jeden Fall in den Widerspruch und gehen Sie jetzt noch mal zum Neurologen und zusatzbezeichnung Psychatrie ferner wenn es möglich ist auch beim Psychologen einen Therapieplatz suchen wegen den Depressionen zusätzlich auch einen Hals-nasen Ohrenarzt aufsuchen damit er auch eine eventuelle Schwerhörigkeit feststellen kann.
Viel Glück

Hallo, leider kann ich so nicht wirklich helfen. Zwar ist die Angabe des Amtes Unsinn, wenn gesagt wird, dass sich nichts geändert haben kann bei unverändertem Röngenbild. Gerade im Wirbelsäulenbereich ist bekannt, dass wenig Röntgenveränderungen ein sehr schwmerzhafte klinisches Bild ergeben kann, andererseits viel Veränderungen nicht zwingend auch viel Behinderung / Schmerzen verursachen.
Deine Angaben zum Erhöhungsantrag sind zu allgemein, um sie kommentieren zu können:
Tinnitus 0 - 70 (HNO Befund!?)
Depressionen 0 - 100 (Befund Psychiologe oder Psychiater!?)
massive Rückenschmerzen abhängig vom Befund des behandelden Orthopäden.
Wie lange ist die Ablehnung her?
Unbedingt rechtzeitig (4 Wochen). (formlosen) Widerspruch einlegen, kann man/frau auch zunächst ohne Begründung machen und diese nachreichen.
Ich helfe gern weiter!
mfg Rudi

Bei einem Änderungsantrag (Erhöhung GdB) ist es sehr wichtig, dass die behandenden Ärzte im Vorfeld eingebunden sind, denn von ihrer Stellungsnahme hängt viel ab. Ob in Ihrem Fall ein höherer GdB angebracht ist, kann ich nicht sagen, da ich keine medizinische Ausbildung habe.
Reden Sie mit Ihren Ärzten, wenn diese von einer Fehlbewertung sprechen, Widerspruch einlegen und an den Arzt verweisen.
Gruß
BVP

Hallo,

es stellt sich die Frage, was Du damit erreichen willst. Ein Neufeststellungsantrag macht nur Sinn, wenn neue Funktionsbeeinträchtigungen hinzugekommen sind und/oder Merkzeichen beantragt werden.
Ansonsten sind die Auswirkungen einer GdB-Erhöhung von 60 auf 80 mit Ausnahme des Steuerfreibetrags gleich Null. Es ändert sich dadurch gar nichts. Also was willst Du damit ?

Im Übrigen interessieren bei der Feststellung Röntgenbilder ein VA nicht die Bohne. Es kommt vielmehr auf die persönlichen Auswirkungen auf die Lebensführung an wie z. B. Bewegungsfähigkeit, Ängste, notwendige Diät, Medikamenteneinnahme oder überdurchschnittliche Schmerzen. Die Müssen vom Arzt individuell ausführlich dargestellt werden und nicht irgendwelche seitenlange wissenschaftliche Ausarbeitungen zu den Diagnosen. Die Diagnosen müssen nur kurz sein. Da reicht der ICD-10 Code.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Hattest Du bei Deinem ersten Antrag auch schon die Depressionen und Tinnitus mit drin?

Auf jedenfall kannst Du einen Wiederspruch einlegen.
Es kommt natürlich darauf an welche Art von Depression Du hast, ebenso beim Tinnitus ob der nur einseitig oder beidseitig ist.
Frage Deine Ärzte ob diese vom Versorgungsamt angeschrieben wurden. Denn manchmal ersparen die sich das.

Hast Du außer Deinen 60 % auch irgendwelche Merkzeichen, wie G, aG…?

Es ist so, dass die einzelnen Krankheiten nicht addiert werden sondern zu anderen Krankheiten eventuell dazu gezählt werden.

Denke aber daran, dass Dir bei einem Verschlechterungsantrag oder Neufeststellung auch weniger als die 60%, die Du jetzt sicher hast, herauskommen können.

Gruß Karlheinz

Danke, werde den Rat annehmen und einen neuen ausführlichen Sachstand ans Sozialgericht senden.
LG Steuer-kati

Danke für die Mühe auch in schlechten Zeiten, Gute Besserung und LG Steuer-kati