Kann ich mein Arbeitszimmer pauschal absetzen ?

Liebe/-r Experte/-in,

da ich berufsbedingt im Home Office arbeite und das Gericht ja nun die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern wieder zugelassen hat, stellt sich mir die Frage:

Kann ich mein Arbeitszimmer pauschal absetzen oder muß ich tatsächlich die anteiligen Kosten wie z. Bsp. Heizkosten, Grundsteuer, Versicherung u. s. w. aufrechnen und dem Finanzamt nachweisen ??

Vielen Dank

Wohnfläche 100 % Arbeitszimmer ? %

Alle Jahreskosten auflisten (Abschreibung des Gebäudes wenn es sich um Eigentum handelt, Schuldzinsen, Schornsteinfeger Heizung Wasser Abwasser Straßenreinige Versicherungen Haftpflich und Hausrat, Schornsteinfeger usw.
Davon dann die anteiligen Satz des Arbeitszimmers nehmen. Zum Schluss noch 60 € für Reinigung ansetzen.
Ich weiß nicht ob Sie das Recht haben ein Arbeitszimmer abzusetzen. Es gibt zwei Möglichkeiten wenn das ihr Arbeitsplatz ist können alle Kosten berücksichtigt werden wenn Sie aber Lehrer usw. sind nur ein Betrag bis 1250,00 €.

Sie müssen die tatsächlichen Kosten nachweisen. Und zwar anteilig nach qm berechnet.
Ausstattung wie Computer etc. bleibt davon unberührt.

Vielen Dank für die schnelle antwort hat mir sehr geholfen. Wie errechne ich die Abschreibung des Einfamilienhauses ?

Wohnfläche 100 % Arbeitszimmer ? %

Alle Jahreskosten auflisten (Abschreibung des Gebäudes wenn
es sich um Eigentum handelt, Schuldzinsen, Schornsteinfeger
Heizung Wasser Abwasser Straßenreinige Versicherungen
Haftpflich und Hausrat, Schornsteinfeger usw.

Davon dann die anteiligen Satz des Arbeitszimmers nehmen. Zum
Schluss noch 60 € für Reinigung ansetzen.

Vorausgesetzt, das Arbeitszimmer ist ein Raum mit Tür und keine Wohnzimmer-Ecke und es darf keine Übernachtungsmöglichkeit darin sein, dann können Sie 1250,00 EUR pauschal ansetzen.

Hi,
die Kosten sind nachzuweisen, sind dann bei dem Höchstbetrag gedeckelt!
LG Fred

Pauschal geht beim Arbeitszimmer grundsätzlich nichts. Üblicherweise nimmt man die Kosten für die Wohnung und bricht diese nach dem Nutzflächenverhältnis auf das Arbeitszimmer runter. Dabei ist die Höchstgrenze zu beachten.

Im übrigen belasten die Kosten für die Ausstattung des Arbeitszimmers wie Schreibtisch, Bürostuhl, Drucker, PC, Kopierer, Wandtafel und sämtliches Büromaterial wie Papier und Stifte diese Höchstgrenze NICHT!

Hallo hier braucht man das Baujahr und die Herstellungskosten dann kann man ungefähr das ermitteln.