Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetze

Hallo ihr Lieben da draußen, ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung und brauche dringend Hilfe. Wisst ihr, ob man das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann auch wenn sich noch ein Babybett darin befindet? Danke

Bett bei Steuerprüfung rausstellen.
Wenn du es als Arbeitszimmer nutzt ist es auch eins.

Hallo!

Da sehe ich kein Problem. Man kann es damit begründen, dass Kind ist damit immer unter Aufsicht, wenn Sie arbeiten ( falls es mal notwendig wird, z.B. Bei einer evtl. Kontrolle).

Mit besten Grüßen
R.Ebenhan

Hallo ihr Lieben da draußen, ich sitze gerade vor meiner
Steuererklärung und brauche dringend Hilfe. Wisst ihr, ob man
das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann auch wenn sich
noch ein Babybett darin befindet? Danke

Hallo,

das ist anhand der Fragestellung nicht ganz klar zu beantworten.Steht das Bett da nur oder wird das Zimmer auch als Kinderzimmer genutzt? Wenn ja, dann ist es nciht abzugfähig. Wenn das Bett da nur steht, weil man ein Baby hat und das dann manchmal während der Arbeit da drin spielt(schläft), ist das kein Problem.

Bin leider kein Steuerberater ,
schaue mal bei WISO - Finanztest nach .
Grüße

Hallo monika.zarr,

ein Arbeitszimmer kann man von der Steuer absetzen, wenn dies nachweisleich beruflich erforderlich ist.

Hier findest Du in den Erläuterungen des FA gut Hinweise.

Wenn Du nun aufgrund von umräumen in der Wohnung eine Babybett für wenige Tage im Arbeitszimmer abstellst, sollte dies kein Problem darstellen.

Es darf natürlich nicht als Kinderzimmer genutzt werden.

MfG

Stefan Seidel

ja das klappt.

mfg

Da es dann nicht als klar abtrennbarer Arbeitsbereich vom Privatbereich der Wohnung anzusehen ist, würde ich das Babybett bei ner Steuerprüfung ins Wohnzimmer stellen und das Arbeitszimmer in der Steuererklärung ansetzen (ohne Bett im Raum) :wink:! Grüße, Björn, AoG

Soweit ich weiss kann ein Arbeitszimmer schnell erkannt werden wenn
. ein Person Lehrer ist

  • der Beruf dieses Zimmer als Mittelpunkt hat (bzw. der Arbeitsgeber dies als Arbeitszimmer erkannt hat)
  • eine zweite Tätigkeit vorhanden ist (Artist, Freiberufler, Gewerbe…)
    Keine private Sachen drin sind… zumindest wenn eine Betriebsprüfung stattfindet.