Kann ich mein auto das ich knapp 6 Monate habe

… wieder an den Händler zurück geben?
Ich habe ein Problem mit meinen 6 Monate jungen Mini Cabriolet.
Das Verdeck macht extrem laute, quietschende Geräusche beim schließen und an der Fahrertür gibt es ein Problem mit dem Lack- macht den Anschein als fehlt ein großes Stück vom Glanzlack- bzw wirkt das Stück der Tür wie matt…

Ich war schon 2Mal in der Werkstatt und das Verdeck wurde nur gefettet und die Tür poliert… Aber hat nichts gebracht.

Der Meister meinte das die Tür lackiert werden müsste und das ist etrem ärgerlich bei einem neuen Auto…
Und ob das so einwandfrei über die Bühne geht, ist die nächste Frage…

Mir eicht es ehrlich gesagt jetzt mit dem Auto…
Möchte es zurück geben und mir einen neuen bestellen…

Habe ich das Recht wegen diesen Mängeln das Auto wieder zurück zu geben?

Was würde ich einbüsen?

Generell steht Ihnen als Käufer des Fahrzeuges nach dem 2. erfolglosen Versuch der Fehlerbehebung das Recht zu, den Kaufvertrag zu wandeln, sprich das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die 6 Monate erstattet zu bekommen. Soweit die Theorie, in der Praxis lässt sich das leider, zumindest ohne Anwalt, nicht so einfach durchsetzen. Ich würde in Ihrem Fall dem Händler eine letzte Frist setzen, bis zu der das Fahrzeug tadellos funktionieren muss. Diese Fristsetzung muss unbedingt schriftlich erfolgen und sollte bereits die Absicht beinhalten, dass Sie den Kaufvertrag wandeln werden, falls die Fehler dann nicht behoben sind. Fordern Sie ruhig, dass Ihnen eine neue Tür eingebaut wird und Sie eine (Teil-)Lackierung nicht akzeptieren werden.Dies sollte keine Hürde für den Händler darstellen, da er mit einer Wandlung deutlich mehr Geld verlieren würde(z.B. Gewinnspanne, die er aufs Fahrzeug hatte).
Falls das alles erfolglos bleibt und der Händler die anschließend geforderte Wandlung ablehnt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Generell enstehen Ihnen neben den evtl. anfallenden Anwaltskosten keine weiteren Kosten. Die eingangs erwähnte Nutzungsentschädigung würde lediglich fällig werden. Diese beträgt im Regelfall 0,4 bis 0,67% des Fahrzeugneuwertes pro 1000km. Beispiel: Neuwert war 30.000EUR und das Fahrzeug hat 7.000km runter -> 0.004 x 30.000 x 7 = 840 EUR (1407EUR falls der Händler 0,67% ansetzt).