hallo zusammen,
will mein auto verkaufen und der käufer kommt aus schweden und will das auto auch mit ins ausland nehmen. kann ich ihm mein kennzeichen ohne weiteres übergeben ?
bitte nur experten antworten
lg
vielen dank für deine nachricht.
mir gam der typ auch schon ein bisschen komisch vor. geht bei der sache auch nicht grade um wenig geld. meld den am montag dann ab. danke nochmal
Mach das und die entstempelten Schilder kann er dann ja haben. MfG ramses90
Moin,
Auf KEINEN FALL angemeldet übergeben, er soll sich ein Ausfuhrkennzeichen besorgen. Deine Kennzeichen nutzen ihm im Ausland gar nix, abgestempelt könntest du Sie ihm mitgeben. Die Kennzeichen kannst du für eine Zeit reservieren lassen und bei einem Neuen Gebrauchten weiter nutzen.
MfG
Hallo active,
Nein
ich glaube das hat sich immer noch nicht rumgesprochen,das du auf keinen Fall dein Auto angemeldet verkaufen darfst.
Wenn du ihn vorher Nicht abneldest,gehen alle Schäden auf dein Konto Unfälle,Rotfahrten,Fahrerflucht,Benzindiebstahl und,und,und.
Laß dich auch nicht darauf ein,das er/ihr alles in den Kaufvertrag Schreibt,und er für alles aufkommen will.
Tus nicht
Fahr einfach zum Verkehrsamt und Melde ihn ab,und wenn er ihn dann nicht mehr will,hat er Pech,es gibt auch noch andere die dein Wägelchen dann kaufen.
Stell dir mal vor er Fährt einen über,und haut ab,lt.Nr.Schild bist du der Halter,also hast du die Arschkarte.
Gruß
Mücke.
Hallo,
littl pingoin und Benny,
die einzigen,die das nicht verstanden haben seit ihr,die menschen wirden immer schlimmer und Krimineller,und wenn man ein wenig überlegt,versteht ihr beide das sogar.
Da braucht doch kein Mensch eine Bezugs Quelle beilegen.
bei uns in Hamburg nennt man sowas „Schlauscheisser“
Gruß
Mücke.
hi,
also keine Quelle?
ich sag ja nicht, das er es rausgeben soll, aber die Fakten die du angibst solltest du auch belegen können.
Man hat mit der Herausgabe unter Umständen spätere Probleme.
Das dürfte sich aber im Bereich von unnötigem Stress und Rennerei äußern.
Daher bin ich überrascht wie es dazu kommen kann für alles gerade zu stehen, was da so passiert.
Kann ja sein, dass dies in Schweden anders geregelt ist - daher die Frage.
echt? wenn jemand nachfragt? Eine seltsame Wortwahl habt ihr da oben.
grüße
lipi
Hallo,
der einzige,der hier dummes Zeug erzählst bist du…weil das ist Bullshit hoch drei.
Verantwortlich ist immer der Halter (Eigentümer) eines Kraftfahrzeuges und der ergibt sich aus dem
Kaufvertrag.
Deswegen macht man ja auch immer einen Schriftlichen Kaufvertrag,von dem eine Kopie an die Zulassungsstelle geht.
hi,
Derart drastische Begründungen könnte man auch mal mit einer Quelle belegen.
Hast du eine? für Rotlichtverstoß vielleicht? Oder Körperverletzung die man nachweislich nicht begangen hat aber man dafür haften muss?
grüße
lipi
Hallo,
wie wäre es mal mit Belegen für solch hahnebüchenden Unsinn ???
Hallo,
NEIN, laß es, denn:
alle Halterspezifischen Delikte gehen an Dich, alle Fahrerspezifischen Delikte kannst mit dem Kaufvertrag und Übergabezeitpunkt abwenden, aber alle Zulassungsspezifischen Dinge wie Steuer und Versicherung laufen weiter auf Deinen Namen.
Zuletzt: Wie willst Du den Bock abmelden ohne die Kennzeichen ? Du mußt ja der ZLStelle die entwerteten Kennzeichen vorweisen.
Wenn Du die entwerteten KZ dem Käufer mitgibst, kann er damit im Ausland fahren wie er will, habe das schon öfter in Marokko so gesehen.
MfG