Kann ich mein Gewerbe auf meine Frau umschreiben ?

Hallo an alle.

Ich habe heute einen Arbeitsvertrag erhalten worüber ich mich riesig gefreut habe.
In einer Bestimmung steht das ich weder ein eigenes Geschäft der gleichen Branche betreiben darf noch Geschäfte auf eigene oder fremde Rechnung tätigen darf.
Das dumme ist…ich habe ein Gewerbe was der gleiche Geschäftszweig ist und möchte nun mein Geschäft auf meine FRAU umschreiben.

Somit wäre ich doch aus dem Schneider und könnte ohne schlechtes Gewissen meinen Hauptjob antreten oder ?

Freue mich auf eure Antworten und Tipps…

LG
STEFAN

Hallo Stefan,

wenn im Arbeitsvertrag ein Verbot oder Genehmigungspflicht für eine Nebentätigkeit steht, hilft es Dir nicht, das Gewerbe umzuschreiben, sofern Du es selbst ausübst. Dann kannst Du es aber mit guter Begründung erlauben lassen.

Betreibst Du es nur auf dem Papier und andere machen die Arbeit, kann der Betreiber künftig Deine Frau sein. Du selbst darfst aber dort keinesfalls tätig werden.

Bei Dir steht aber offenbar eine WETTBEWERBSKLAUSEL im Vertrag, die es Dir verbietet, deinem Arbeitgeber quasi Konkurrenz zu machen.
Dann:
Melde Dein Gewerbe ab und ggf. auf Deine Frau neu an.
Aber:
Du darfst weder für Deine Frau arbeiten, noch in irgend einer Form Hilfe, Aquise oder ähnliches betreiben.
Das ganze kann sonst u. U. eine saftige VERTRAGSSTRAFE nach sich ziehen, vom Jobverlust zu schweigen.

Frag am besten einen Juristen mit dem genauen Wortlaut des Vertrages!

LG
Monika

Hallo Stefan,

leider kenne ich mich mit solchen Spezialfragen nicht so gut aus, dass ich weiterhelfen könnte.
Viel Erfolg!

Gruß
Ferdinand