Kann ich mein Gewerbe auf meinen Mann umschreiben um aus der PKV zu kommen?

Hallo, mein Gewerbe (Schreibbüro) wirft leider nicht mehr genug ab. Ich bin seit Juni 2008 selbstständig und musste mich privat krankenversichern. Nun würde ich gerne in Erfahrung bringen ob es möglich ist, das Gewerbe auf meinen Mann (Vollschichtiger Lagerist) umzuschreiben damit ich aus der PKV raus komme. Und wenn ja, wie stelle ich das am besten an? Ich wäre dankbar wenn mir jemand darauf antworten könnte. Dankeschön im Voraus.

Hallo Nadine,

wenn Sie - nachdem das Gewerbe auf Ihren Mann umgeschrieben ist und alle Einnahmen daraus ihm zufließen - als „Ehefrau ohne Einkommen“ gelten, dann muß die (gesetzliche) KK Ihres Mannes Sie in die kostenlose Familienversicherung übernehmen. Nach Vorliegen einer Mitgliedsbescheinigung für Sie muß die Private taggenau aufheben. (Es sei denn, Sie sind älter als 55. Dann nicht mehr.)

Natürlich steigt dadurch der Beitrag Ihres Mannest. Umschreiben können Sie ein Gewerbe immer, sofern es nicht besonderen gesetzlichen Voraussetzungen unterliegt (wie z.B. bei mir). Aber bitte bedenken Sie eines: Sie müssen mindestens 1x jährlich eine Erklärung unterschreiben (für die GKV), daß Sie keinerlei Einkommen erzielen. Was streng genommen fraglich wäre, denn - auch wenn Ihr Mann künftig die Rechnungen schreibt - die Leistungen haben Sie erbracht.

Alles Gute für Sie.

Stefan Koziol
Versicherungsmakler 23.02.10

Hallo Stefan,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt bin ich definitiv schlauer und werde nun nach einer anderen Lösung suchen.
Grüße Nadine

Hallo

Wenn du dein Schreibbüro aufgibst bzw. auf deinen Mann umschreibst und dann eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst oder vielleicht Arbeitslos wirst, dann kannst du deine Private Krankenversicherung
ohne Probleme kündigen und wieder in bei der gesetzliche Krankenversicherung anmelden.

Du kannst das Schreibbüro einfach auf deinen Mann umschreiben lassen. Bitte beachte, dass dein Mann vorab es mit seinem Arbeitgeber abklärt, weil es hier um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.

Grüsse
Kati5

Sie können natürlich Ihre Firma abtreten, Sie sind dann „Arbeitslos“ oder „Hartz IV“ und können dann wieder in die GKV gehen (ausser wenn Sie verzichtet haben (schriftlich) wieder in die GKV zu gehen).

Sollten Sie einen PKV-Voll-Vergleich wünschen, so biete ich Ihnen so gut wie alle Gesellschaften und alle Tarife.
Wir haben auch eine gute GKV mit viele Vorteile für Sie.
Ich würde mich freuen bald von Ihnen zu hören und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Chevalier Willy ben Moussa
Midas Immobilien und Finanzen
www.midas-finanz.de