Liebe/-r Experte/-in,
ich bekomme einen Mietzuschuss aus dem ALG II (bekomme eine Witwenrente)und muss mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung an die Arge weiterleiten. Wie verhält es sich aber, wenn ich im Oktober 2011 in Altersrente gehe?
Unsere Nebekostenabrechnung kommt meist erst im November.
Da beziehe ich allerdings schon kein Geld mehr von der Arge(heisst ich bin raus aus Hartz4). Wenn ich in diesem Jahr auch wieder ein Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung habe, kann ich das dann für mich behalten?
Für eine positive Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Damm
Hallo,Gisela
der Vermieter legt eine monatliche Abschlagszahlung fest, die das Jobcenter bei der ALG2-Bedarfsberechnung als monatliche Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Verlangt der Vermieter am Ende des Jahres eine Nachzahlung vom Mieter, heisst das, dass seine Verbrauchs-/ Unterkunftskosten in diesem Zeitraum höher waren als veranschlagt. Da das Jobcenter die tatsächlichen NK übernehmen muss, muss es auch NK-Nachzahlungen übernehmen.
Stellt der Vermieter am Jahresende fest, dass der Mieter weniger NK verbraucht hat als veranschlagt, zahlt er ihm das „Plus“ als NK-Erstattung zurück. Das bedeutet, dass die NK in diesem Zeitraum tatsächlich geringer waren, als sie veranschlagt (und entsprechend vom Jobcenter bewilligt/ gezahlt) wurden. Dementsprechend muss dieses Plus auch ans Jobcenter zurückerstattet werden.
In deinem Fall heisst das,
- falls sich nach dem Ende deines ALG2-Bezugs aus der Jahresabrechnung ein NK-Guthaben für dich ergibt, steht dem Jobcenter für die Monate, während der du noch im Leistungbezug warst, anteilig die Rückerstattung zu (da sie ja mehr NK bewilligt haben, als für dich tatsächlich angefallen sind);
- falls du nach Ende des Leistungsbezugs vom Vermieter eine NK-Nachforderung bekommst, muss das Jobcenter anteilig für die Monate, in denen du noch im Bezug warst, die Nachzahlung übernehmen. Die Kostenübernahme wäre von dir dann per Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X beim Jobcenter zu beantragen. http://hartz.info/index.php?topic=23.0
LG
Hallo,
nach meinem Wissen steht das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung der ARGE zu, da Sie von dort für 2011 Geld erhalten haben (also auch Nebenkosten für Sie gezahlt wurden von der ARGE).
Viele Grüße aus Bonn…
siebengebirgler
Hallo,
einen Teil des Guthabens (ab Oktober) können Sie behalten. Den Anteil jedoch, der in den Alg II - Bezug fällt (Januar - September) steht der ARGE zu und muss auch an diese ausgezahlt werden.
Gruß