hallo, hausinspecktor ,habe das haus nicht vom grundstückseigentümer gekauft.das grundstück ist auf erbpacht.sind also 2 verschiedene dinge.kann man nur das haus eintragen lassen.
mfg peterpitt
hallo, hausinspecktor ,habe das haus nicht vom
grundstückseigentümer gekauft.das grundstück ist auf
erbpacht.sind also 2 verschiedene dinge.kann man nur das haus
eintragen lassen.
Wo eintragen lassen ?
Vermutlich im Grundbuch.
Dort werden aber nur Grundstücke eingetragen.
Servus,
das stümmt aba nicht.
Ein Erbbaurecht wird - als eine dingliche Last - in Abteilung II des Grundbuchs beim belasteten Grundstück und außerdem auch im Erbbaugrundbuch eingetragen.
Ob die Eintragung in diese beiden Grundbücher gemeint ist, steht in den Sternen. Die Formulierung der Frage spricht eher dagegen, alldieweil die Eintragung(en) eines Erbbaurechtes ja nicht beliebig oder willkürlich als eine Option erfolgen kann.
Schöne Grüße
MM
Servus,
das stümmt aba nicht.
Ein Erbbaurecht wird - als eine dingliche Last - in Abteilung
II des Grundbuchs beim belasteten Grundstück und außerdem auch
im Erbbaugrundbuch eingetragen.
Wir reden wohl aneinander vorbei.
Ich verstand die Frage so, dass er sich als Eigentümer eines Hauses im Grundbuch eintragen lassen will.
Also: „Haus auf dem Grundstück X, Eigentümer ICH.“
Quasi als „amtlicher Nachweis des Eigentums am Haus“.
Servus,
im Erbbaugrundbuch wird der Erbbauberechtigte „wie ein Eigentümer“ in der ersten Abteilung eingetragen, bloß im Grundbuch taucht er bloß in der zweiten Abteilung als Begünstigter der Last auf.
Wieauchimmer - solang die Frage nicht präzisiert wird, haben mehr oder weniger alle Recht, das ist schon wahr.
Schöne Grüße
MM