Hallo miteinander,
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen mit meinem Problem; volgender Sachverhalt - habe zum 1,April 2015 einen zeitmietvertrag von 12 Monaten für eine 2- zimmer Wohnung unterschrieben u. bezogen.Der vertrag scheint wirsam (rechtskräftig) zu sein, da eine eigenbedarfsklausel als begrüngung genannt ist und es bedarf keiner extra Kündigung zum ablauf. Nun ist meine Mutter ( 87 jahre) plötzlich und unerwartet nach einem Sturz schwerst erkrankt und bedarf ständiger Pflege weshalb ich wenn irgendwie mgl zum 31,07 ausziehen müsste. Folglich wäre bzw würde ich gerne mit einer vierwöchentlichen kündigungsfrist kündigen und das nach 3-monatiger Mietzeit.
Nun meine fragen:Ist dies evtl ein härtefall der es mir ermöglicht vorzeitig auszuziehen;oder gibt es überhaupt rechtlich die möglichkeit mit nachmietern besorgen usw.; oder was kann mir im schlimmsten Fall passieren, den ich muss zum 01,08 meine Mutter mitversorgen.
Muss ich evtl. „nur“ 3 Monate kündigungsfrist einhalten und dann gut.
Ich würde mich über sämtliche Tipp`s, Rechtslagen sowie anregungen von euch freuen und bedanke mich schonmals im vorraus
Hallo duck,
ich kenne Zeitmietverträge von früher tatsächlich so, dass die nur außerordentlich gekündigt werden konnte. Inzwischen scheint sich das teilweise geändert zu haben, aber nicht ganz.
Hier sind ein paar Urteile aufgelistet:
http://www.urteile-mietrecht.net/Zeitmietvertrag-Nachmieter.html
Hier steht auch einiges zu Zeitmietverträgen:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html
Es kommt also auf jeden Fall auf die Art des (Zeit)Mietvertrags an, ob es überhaupt ein „echter“ Zeitmietvertrag ist usw.
Gruß
Christa
Hallo!
Zeitmietvertrag besagt „nur“ ,er hat ein schon jetzt festgelegtes Ende und endet dann ohne Kündigung.
Es bedeutet nicht, man muss dort die ganze Zeit wohnen und zahlen.
Das wäre der Fall, wenn man einen beiderseitigen Kündigungsverzicht vereinbart hätte. dann könnte weder Mieter noch Vermieter vor der Frist kündigen !
Man kann Zeitmietvertrag regulär mit 3 Monaten Frist kündigen.
MfG
duck313