Kann ich meine kur ablehnen?

Guten Tag,
ich sollte am 1.12.09 meine Kur für 6 Wochen antreten, was ich aber nicht konnte weil ich doll krank geworden bin.Habe alles ordnungsgem. gemeldet. Ich habe die möglichkeit wieder arbeiten zu können und möchte daher die Kur ganz absagen. Ist sowas möglich? Ich weiß von meinem Rententräger das diese Kur von der Kasse dem Rententräger sozusagen vorgeschrieben wurde ( die Kasse hat das Gestaltungsrecht nach §51)-was auch immer das zu bedeuten hat). Muß ich das Krankengeld zurück zahlen wenn ich jetzt die Kur ablehnen würde. Meine Kasse sagt mir immer das ich laut dem Mediz.Dienst nicht mehr arbeitsfähig wäre und es auf die Rente hinaus läuft, weshalb eine Kur im Eilverfahren bewilligt wurde. Ich will aber keine Rente.

Hallo,

also zunächst kann man natürlich eine Kur (zunächst) ablehnen, wenn man krank geworden ist. Dazu braucht nur der Hausarzt eine entsprechende Bestätigung ausstellen und diesef wird dann an den Kostenträger der Kur geschickt.
Es kann einen im Prinzip auch niemand dazu zwingen eine Kur zu machen. Solltest Du aber z.B. jetzt wieder anfangen zu arbeiten und Du merkst dann in ein paar Wochen/Monaten, dass es doch nicht mehr geht, dann kannst Du durchaus Schwierigkeiten mit Deiner Kasse bekommen.
Ich würde an Deiner Stelle die Kur machen, sobald Du dazu gesundheitlich in der Lage bist und danach, wenn es geht, wieder anfangen zu arbeiten.
Alles Gute
Joschi15

Guten Abend,

also, dann sortieren wir mal:

  1. Die Krankenkasse kann das Gestaltungsrecht nach § 51 SGB V einschränken und das Mitglied auffordern einen Reha-Antrag zu stellen. Im Falle fehlender Mitwirkung kann das Krankengeld entzogen werden(sprich die laufende Krankengeldzahlung wird eingestellt). Die Rückforderung bereits gezahlten Krankengeldes ist da nicht vorgesehen.

  2. Jeder Rehaantrag (auch ein selbst gestellter!) kann im Fall der Fälle in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Das ist in den meisten Fällen aber nicht so einfach wie die Krankenkasse sich das vorstellt, also keine Panik. Die DRV hätte ja den Antrag auch nicht bewilligt, wenn die nicht wenigstens die Chance sehen würden, das nach der Reha wieder Arbeitsfähigkeit bestehen würde.

Nun zum eigentlichen Problem:

  1. Grundsätzlich kann man von einer bewilligten Reha jederzeit zurücktreten. Aber (das musste ja jetzt kommen) im Falle des eingeschränkten Gestaltungsrechts muss die Krankenkasse dem Rücktritt von der Reha zustimmen. Das heißt, wenn Sie sich fit genug fühlen wieder zu arbeiten, dann sollte das für die Krankenkasse in Ordnung sein. Aber bitte auf jeden Fall nochmal mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten, was er dazu sagt.

Sollten alle mit dem Rücktritt einverstanden sein: Ein kurzes Schreiben an die DRV, die schließen den Vorgang ab und fertig isses. Es entstehen Ihnen keine Nachteile weder finanziell noch sonstwie.

Liebe Grüße und alles Gute
Clabie

ups sry da bin ich überfragt