Hallo. Ich bin seit Anfang letzen Jahres als Schwangerschaftsvertretung eingestellt. Die zu vertretende Kollegin wird im Mai diesen Jahres wieder anfangen. Die Stelle habe ich zu diesem Zeitpunkt dann 15 Monate inne. Die zu vertretende hat vor der Schwangerschaft gerade mal 9 Monate im Unternehmen gearbeitet und war davon ca 2 Monate krank. Da das Unternehmen erst neu ist, habe ich quasi die meiste Aufbauarbeit geleistet. Habe ich ein Recht darauf meine Stelle zu behalten?
Ich gehe stark davon aus Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag?
kurz und knapp sage ich Ihnen Sie haben kein Recht.
Lassen Sie sich ein Empfehlungsschreiben Ihrer Vorgesetzten geben und ein Zwischenzeugnis anfertigen. Damit Bewerben Sie sich in diesem Unternehmen erneut.
Sollte es wie beschrieben Abgelaufen sein wird die Geschäftsleitung Wege finden um Sie auf der Position zu belassen und für die Schwangere einen anderen Arbeitsplatz finden.
Viel Glück.
Leider haben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Stelle. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er Sie weiterbeschäftigen will.
Ich empfehle Ihnen, darüber mit dem AG ein Gespräch zu führen. Zeigen Sie ihm die Vorteile auf, wenn er Sie behält, Ihre Erfahrung beim Aufbau etc.
Aber Vorsicht: Spielen Sie Ihre Kollegin, die Sie vertreten haben nicht aus. Das kommt nicht gut an. Im übrigen ist der AG gesetzlich verpflichtet, die Kollegin nach der Schwangerschaft/Erziehungsurlaub weiter zu beschäftigen.
Wenn in deinem Vertrag drinsteht, daß er für die Zeit der Schwangerschaftsvertretung befristet ist, wird es wohl schlecht aussehn. Deinem Chef wärst du vielleicht schon lieber, so wie sich das anhört, nur leider kann er die andere erst nach 4 Monaten der Weiterbeschäftigung kündigen, vorher nicht. Du kannst höchstens mit deinem chef reden, ob er für die 4 Monate nicht euch beide beschäftigen kann.
Guten Tag,
auch wenn ich bedingt Ihre emotionalen Gründe verstehe.
Aber ein begründeter Rechtsanspruch die „Stelle“ zu behalten besteht nicht.
Nach Ihrer Darstedllung liegt eine Sachgrundbefristung nach den TzBG vor.
Aus meiner Sicht hierzu ein klares und offenes Gespräch mit dem Unternehmer hilfreich.
Beste Grüße
Leider nein, weil Sie nur zur Vetretung eingestellt waren. Es sei den die Firma wird sie übernehmen, dann wird ein neuer Arbeitsvertarg notwendig
gruß
Marinel
Nein,
denn Vertretung ist Vertretung genau für den Fall (Mutterschutz).
Bitte einmal in die Lage versetzen, dann kommt hoffentlich die Einsicht.
Gruß
Cress
das kommt ganz drauf an unter welchen bedingungen sie eingestellt worden sind. festvertrag jahresvertrag mit einer neuen verlänegrung um ein jahr.
sind die ausdrücklich als schwangerschaftsvertretung eingestellt worden und die " alte" angestellte wieder ins unternehmen zurück will haben sie leider pech gehabt. es ist vollkommen egal wer wieviel arbeitet geleistet hat und wer wie lang rank war.
in jedem unternehmen arbeiten leute mit dem selben vertrag. einer arbeitet 150 % einer 70 % und beide bekommene das selbe geld.
Hallo bluedraggon,
kann selbst dazu nicht beitragen.
Die Frage schreit förmlich nach einem Besuch beim Anwalt.
Viel Erfolg und alles Beste.
Gruss
Wagner
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Hallo bluadraggon,
ist Dein Vertretungsvertrag zeit- oder zweckbefristet? Bei einem zeitbefristeten Vertrag müssen Beginn und Ende der Vertragslaufzeit auf den Tag genau angegeben sein. Bei Zweckbefristung heißt es in etwa „bis zum Ende des Schwangerschafts- bzw. Elternurlaubs“. Dann dauert der vertrag so lange, wie das Ereignis anhält und erlischt automatisch, wenn die Kollegin wieder an ihrem Arbeitsplatz erscheint.
Egal, wieviel Energie Du in die Arbeit gesteckt hast, die junge Mutter hat eine Arbeitsplatzgarantie.
Wenn Du aber den Bereich quasi mit aufgebaut hast, sollte es aber doch kein Problem sein, dass Dein Chef einen weiteren Arbeitsplatz einrichtet. Schließlich hast Du Deine Qualitäten ja schon unter Beweis gestellt und gezeigt, was Du kannst. Wenn Du dafür gesorgt hast, dass es jetzt richtig kracht, dann ist eine einzelne Person sowieso zu wenig. Sprich doch mal mit dem Chef.
Viel Glück
Fredo
Hallo,
wieviele MA hat das Unternehmen. Bist Du befristet eingestellt? Dann kannst Du wenig machen…
Gruß
Daniel
Hallo,
wenn Du einen befristeten Vertrag hast, bei dem die Begründung für die Befristung stimmig ist, hast Du kein Recht auf diese Stelle. Du kannst die Rechtmäßigkeit der Befristung nach Auslaufen der Frist vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Schöne Grüße
phantomin
Hallo,
ist Dein Vertrag befristet?
Wenn ja, dann sehe ich nur die Chance, dass Dein Chef Dich zusätzlich einstellt!
Wenn sich das Unternehmen das nicht leisten kann, wird es wohl auf die Kollegin bauen müssen!
Wird die Kollegin in Vollzeit weiter machen? oder Halbtags? Vielleicht könntest Du dann „übergangsweise“ auch halbtags arbeiten.
Ich würde auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Chef suchen!
Gruß
Oliver Mader
Hallo Bluedraggon,
leider nein.
Es ist zwar verständlich und für einen Arbeitgeber genauso ärgerlich wenn eine Mitarbeiterin nur kurz gearbeitet hat und dann schwanger wird und fehlt. Dies kommt aber in der Praxis leider recht oft vor und man kann hier nichts dagegen tun.
Die Rechtssprechung ist hier eindeutig.
Es gab auch schon Fälle, da hat die Mitarbeiterin 1 Tag oder max. 4 Wochen gearbeitet und „wurde dann schwanger“.
Mittlerweile muß dies eine Mitarbeiterin nicht einmal bei einem Vorstellungstermin sagen.
Es ist aber auch klar, daß so eine Mitarbeiterin, die auch so handelt, dann keine faire Mitarbeiterin ist, die mit offenen Karten spielt. Aber so ist leider das Gesetz.
Diejenigen die es ausspielen wollen, haben hier Spielraum. Darunter leiden müssen diejenigen für die es als Schutz dienen sollte willkürlich wg. einer Schwangerschaft dann nicht eingestellt zu werden.
Diskriminierungsverbot.
Sie können nur darauf hoffen, daß die Firma gesehen hat, was Sie geleistet haben und evtl. Sie dann nochmal (in späteren Fällen evtl.) oder auch jetzt zustätzlich einspringt.
Ist diese Mitarbeiterin denn nach den 15 monaten in vollem Umfange tätig? Wenn nicht, könnten Sie dann nicht den „restlichen Umfang“ abdecken?
MFG Octo-Juro