das habe ich schon oft mal gefragt, ob das geht. Und falls ja, kann ich es normal als Werbungskosten abziehen oder wie mache ich es am Besten. Das Problem hier ist es auch, dass ich monatliche Kosten für die Website habe. Damals hatte ich meine Seite erstellen lassen.
Wäre super, wenn mir jemand dabei helfen könnte. Freue mich auf eine Antwort.
Man kann als Selbständige/r Kosten für eine Webseite als Ausgaben bei der Gewinnermittlung berücksichtigen.
Als Angestellter kann man als Werbungskosten alles Mögliche berücksichtigen, was im Zusammenhang mit dem Job steht - eben Fahrkosten, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel u.ä.
Kosten für eine Webseite sehe ich jetzt nicht in dem Zusammenhang?
Du scheinst Dich da auszukennen.
Wenn ich gerade auf „Vorstellungstour“ bin und auf meiner Website nun ein Bewerbungsvideo oder auch den Lebenslauf / Zeugnisse habe und dort die Daten vorhalte, gehört das doch auch zum Job (Werbungskosten?)
(Ganz abgesehen von dem Aspekt aller Welt persönliche Daten zu präsentieren)
Generell können auch „Bewerbungskosten“ angegeben werden.
Ob die Kosten für eine Webseite in diesem Zusammenhang anerkannt werden, weiß ich leider nicht.
Versuchen kann man’s ja…