Hallo!
Ich wohne in München aber habe entgegen des Klischees keine Affinität zu Volksfesten, deswegen fahre ich auch über die Wiesn-Zeit weg.
Kann ich in der Zeit meine Wohnung untervermieten? Damit wäre mein Urlaubsgeld wahrscheinlich gleich wieder drin :D, aber muss ich davor meinem Vermieter bescheid sagen und dürfte er das überhaupt verbieten?
aber muss ich davor meinem Vermieter bescheid sagen und dürfte er das überhaupt verbieten?
Ja: Tatsächlich wäre eine gewerbliche Vermietung ebenso wie die Untervermietung der gesamten Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des VM unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte, § 540 I 1 BGB und berechtigt den VM zu fristloser Kündigung n. § 543 II Nr. 2 BGB.
Und selbstverständlich darf er einer gewerblichen Nutzung oder Weitervermietung widersprechen.
Dem Zuzug eines Lebenspartners bzw. Familienangehörigen oder Untermieter eines Zimmers allerdings nur bei konkreten, in der Person des Aufzunehmenden liegenden Gründen oder bei Überbelegung.
G imager
Hallo1
Ja, das dürfte er und vielleicht sogar die Stadt München auch.
Vermieter muss zwar eine Untervermietung für die der Mieter ein berechtigtes Interesse nachweist dulden, aber hier geht ja nicht um das dauerhafte(im Sinne von länger, bzw. unbefristet). Hier soll tage-, wochenweise vermietet werden(wie in einem gewerblichen Hotel, Pension,Ferienwohnung)
das ist etwas andere. Das ist unzulässig.
Ob man hier gleich (fristlos)kündigen dürfte oder erst abmahnen muss, sei mal dahingestellt.
MfG
duck313
Hmm wenn das so ist überleg ich mir das vielleicht doch nochmal
Hi
ergänzend zu duck313:
Zuletzt hat ein Urteil Furore gemacht, weil einem Mieter wg. Untervermietung über
das Vermittlungsportal Airbnb fristlos die Wohnung gekündigt wurde. Allerdings wurde der Mieter zuerst abgemahnt, hat es aber unterlassen, das Angebot zu entfernen:
lg,
vordprefect