Kann ich meinem Mieter kündigen weil ich aus der Wohnung ein Ferienwohnung machen und diese dann als solche vermieten möchte?

Hallo,
zu unserem Haus gehört eine Wohnung mit seperatem Eingang, die wir zur Zeit als normale Mietwohnung vermietet haben.
Aufgrund einer Erkrankung beziehe ich Frührente und möchte durch Umwandlung der Mietwohnung in eine Ferienwohnung meine Rente aufstocken, da ich mir von der Ferienwohnung einen höheren Gewinn erhoffe.
Kann ich dem Mieter das Mietverhältnis kündigen? Zählt das zu Eigenbedarf?

Vielen Dank im Voraus
Grüße
Anna

https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

Eigenbedarf ist es NICHT.
Es bleibt also diese erleichterte Kündigung mit verlängerter Frist.

Ferienwohnung bedeutet aber auch:

  • nicht konstante Einnahmen
  • und deutlich mehr Arbeit - berücksichtige das!

Nein. Ob es evtl andere Kündigungsgründe gibt, kann ich nicht sagen, Eigenbedarf geht hier jedenfalls nicht. Der gilt nur, wenn Du die Wohnung selbst nutzen willst, oder ein naher Verwandter dort einziehen soll. Kündigen mit dem Ziel teurer zu vermieten, ist kein Eigenbedarf, da ist es egal, ob Du danach ein langfristiges Mietverhältnis anschließen willst, oder kurzzeitige Feriengäste.

Hallo,

Du solltest Dich auch mal bei Deiner Gemeinde erkundigen, ob diese Art Umwandlung von Wohnraum überhaupt zulässig ist.
Manche Gemeinden mit Wohnraumnot reagieren auf derartige „Umwandlungen“ ziemlich allergisch.

&Tschüß
Wolfgang

Du musst nichts nachweisen (wobei das genannte unzulässig wäre)
Im Sonderfall 2 Wohneinheiten, davon eine vom Vermieter selbst bewohnt, kann man ohne Begründung kündigen, aber mit verlängerter Frist (+ 3 Monate zur normalen dazu.

Hallo SonnenblumeLena,

Dem kann ich mich nur anschließen:
Dazu:

  • Du musst die - nicht konstanten - Einnahmen so und so versteuern (zumindest wäre das in Österreich so)
  • Bei uns wäre auch noch eine Fremdenverkehrsabgabe zu entrichten.
  • Aja, Werbung müsstest du natürlich auch machen / in Zeitungen schalten, damit überhaupt jemand auf diese Ferienwohnung aufmerksam wird. Schließlich sind auch Lage und Umfeld von Bedeutung.
  • Die Wohnung muss natürlich topp ausgestattet sein (Keine Energiefresser bei Kühlschrank, Staubsauger, Herd, Geschirrspüler,…), moderne Möblierung, gute Matratzen und entsprechendes Bettzeug und natürlich Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Koch- und Essgeschirr, Koch- und Essbesteck…
  • Das Umfeld muss entsprechend sein - vor allem Einkaufsmöglichkeiten, da ja „nur“ Wohnung.
  • Ferienwohnungen sind im Allgemeinen nicht so konstant geldbringend wie eine vermietete Wohnung.

EIne ganze Menge, die du da zuerst investieren müsstest, um dann eventuell (!) Feriengäste für einige wenige Wochen zu bekommen…
Also überlege dir - abgesehen von den reschtlichen Dingen - auch das!

Ich wünsche dir eine für dich passende gute Entscheidung!

Gruß

dafy

Eine Eigenbedarfskündigung setzt auch voraus, dass Eigenbedarf besteht, also Eigennutzung durch den Vermieter bzw. eines nahen Verwandten. Eine Ferienwohnung ist aber kein Eigenbedarf.
Ich schließe mich auch den Auffassungen der anderen an, nämlich dass es fraglich ist, ob eine Ferienwohnung mehr Gewinn erwirtschaftet, da die Belegungszeiten nicht kalkulierbar sind. Außerdem müssen die Einnahmen genau wie die aus normaler Vermietung ebenso versteuert werden.
Daher ist es fraglich, ob man damit wirklich besser fährt! Eine dauerhafte Vermietung bietet mehr Kalkulationssicherheit bezüglich der Einnahmen!