Kann ich meinen Bruder zum Entzug schicken?

Ich muss meinem Bruder(21j) irgendwie helfen,auch wenn er meint er braucht keine Hilfe.Er ist Drogensüchtig.Er fährt standig nach Holland und kauft sich da Drogen.Ich weiß nicht ob er nur Hasisch raucht oder ob er auch was hartes nimmt aber so geht es nicht weiter.Wenn er mal nichts hat trinkt er Alkohol,und zwar nicht wenig.Und wenn er gar nichts hat wird er sehr agressiv oder Depressiv.Er sitzt im seinem Zimmer macht rollos runter und schläft oder hört lautes musik.Auf meine Eltern hört er schon längst nicht mehr und sie wissen auch nicht was sie machen können.Grade erst gestern abend hat er die Wohnung randaliert und mit beinen Glas in den Haustüren rausgeschlagen,so das er sich die ganzen beine dabei geschnitten hat.Er hat Möbel kaputtgeschlagen.Ich hab langsam auch angst um meine mutter und meine jungere(17J)schwester.Er erzählt auch andauernd das er sich sein leben nimmt.Was kann ich tun???Kann ich ihn gegen seinen willen zum Entzug sicken???

Hi,

Kann ich ihn gegen seinen willen zum Entzug
sicken???

Nein, kannst Du nicht. Und auch wenn es ginge, würde es wenig Sinn machen, denn die Voraussetzung, clean zu werden, ist der eigene Wunsch des Betroffenen. Ohne den geht nichts.

Im Akutfall wie z.B. wenn er ausrastet und was kaputt schlägt kannst Du die Polizei holen und die entscheidet dann, wie weiter verfahren wird: ob sie ihn mitnehmen, abholen lassen oder nach gutem Zureden wieder gehen lassen.

Was Du machen kannst ist, den Sozialpsychiatrischen Dienst Deiner Stadt aufsuchen, die dann helfen, die Situation aufzudröseln und Euch zu schützen, zu entlasten und Kontakt zu Deinem Bruder aufzunehmen.

Gruß,
Anja

Hallo,

wenn eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung Deines Bruders besteht kann bei Gericht eine Betreuung (nannte sich früher Entmündigung) beantragt werden. Sie wird, nach eingehender Prüfung, vom Gericht für meist ein halbes Jahr eingerichtet.

Der Betreuer (früher Vormund) sorgt dann für Entzugstherapien usw. - notfalls wird die vom Betreuer veranlasste Therapieunterbringung mit Hilfe der Polizei durchgesetzt.

Selbstverständlich ist eine vom Betroffenen selbst entschiedene Therapie besser, als eine fremdindizierte. Aber manchmal kann man halt nicht anders vorgehen.

Erkundige Dich beim zuständigen Amtsgericht telefonisch, welche Möglichkeiten Du (und auch Deine Familie) hier hast.

Gruß