hallo bin mir nicht sicher ob diese frage hier her gehört aber ich versuch es mal
hab vor jahren als meine mutter wieder geheiratet hat den familienname meines stiefvaters angenommen
möchte jetzt aber wieder nach den diese ehe ausernander geht meinen geburtsnamen wieder annehmen. wenn dies geht wer muss dazu sein einverständniss geben oder geht des ohne?
danke schon mal im vorraus
mfg Thomas.W
hallo thomas, leider weiß ich das nicht, aber ich glaube das man seinen geburtsnamen grundsätzlich wieder annehmen kann. ich persönlich würde mal aufs zuständige standesamt gehen, die wissen bestimmt bescheid und können dir auch sagen was für kosten entstehen. mfg sabine
Hallo Thomas,
du hast deine Frage gar nicht allgemein gestellt, sondern irgendwie nur mich persönlich angeschrieben und als „Experten“ ausgewählt. Leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Du müsstest die Frage nochmal irgendwie anders ins Forum stellen…
Viele Grüße,
Udo
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Hab da auch keine Ahnung, aber ich würde bei der Gemeinde, Stadverwaltung (Standesamt) anrufen, im Normalfall kannst Du jederzeit Deinen Geburtsnamen wieder annehmen und entscheiden/Einverständnis kannst du das selbst, wenn du mündig bist. Problem gibt es nur wenn du Wöchertlich/Monatlich meinst Du mußt den Namen wechseln
Hallo Thomas,
ich würde dir empfehlen dich bei deiner Stadtverwaltung im Ort zu melden! Die können dir bestimmt sagen ob und wie das geht!
Ich könnte mir schon denken das das geht! Denn wenn du heiratest und dich scheiden lässt, kannst du auch wieder deinen „Mädchennamen“ annehmen!
Allerdings kostet das Geld, denn sämtliche Daten von Dir müssen umgeändert werden!
Hallo Thomas,
wenn Du volljährig bist, müsste das eigentlich gehen. Ich habe (noch zu DDR-Zeiten!) nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen und dies - mit Zustimmung des Kindsvaters, weil der Junge noch minderjährig war - auch für meinen Sohn erreicht.
Viel Glück.
Mona
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