Ich ziehe um und würde gerne zu einem anderen Anbieter wechseln. Im neuen Haus wird von meinem alten Anbieter nämlich nur eine Kupferleitung angeboten. Das ist mir deutlich zu langsam. Kann ich unter diesen Umständen den Vertrag kündigen obwohl die Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren noch läuft?
Freue mich auf eure Hilfe!
Paul
Hallo,
was steht dazu denn im Vertrag?
Grüße
Hab nichts dazu gefunden, leider.
und welche Bandbreite wäre deiner Meinung nach damit nicht möglich?
In meinem Vertrag steht ein expliziertes Kündigungsrecht drinn. Wie das ohne ist, weiß ich nicht, kann ich nur vermuten, weil logisch wäre ein Sonderkündigungsrecht.
Aber ich denke es kommen noch professionelle Antworten.
Hallo,
Du hast ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug:
das hätte er ggf. wenn der Anbieter wirklich nicht in der Lage wäre, aber dieser Punkt (=> meine Frage) ist hier noch nicht beantwortet worden, denn Kupfer kann sehr wohl sehr hohe Bandbreiten übertragen …
Bevor hier nicht beantwortet wird, was der TE vorher hatte, was er will und was sein Anbieter ihm anbietet, kann hier keine verlässliche Antwort gegeben werden.
er zieht doch um
Ich zitiere aus deinem verlinkten Text
Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann.
Es geht nicht nur um den Umzug. Es geht darum, ob die Leistung nicht genügend erbracht werden kann (Die bisherige Bandbreite dürfte idR auch eine „bis“-Bandbreite gewesen sein!).
Deswegen ja meine Nachfrage.
wo Du Recht hast, hast Du Recht und hier hast Du Recht!
damit wird KEIN Sonderkündigungsrecht vorliegen. Der Anbieter kann am neuen Standort deine Leistung liefern.
Das ist zunächst mal latte; Welche Leistung hat vorgelegen und welche wird am neuen Standort geboten??
Das ist nicht relevant.
Die Art, übe die man dich versorgt, ist auch nicht relevant.
Wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort die Leistung nicht im alten Umfang erbringen kann (also: Nur mit langsamerer Geschwindigkeit), dann kann mit einer 3monatigen Frist gekündigt werden.
Dabei ist die Übertragungsart unerheblich, es kommt nur darauf an, ob man zum selben Preis die selbe Leistung bekommt. Auch Kupfer kann sehr schnell sein. Das muss geprüft werden, nur darauf kommt es an.
Also erst mal danke für eure Mühe. Hab mich noch mal anderweitig schlau gemacht und es gilt hier tatsächlich das Sonderkündigungsrecht mit der 3-Monats-Frist, da die Leistung nur vermindert erbracht werden kann, also die Internet-Geschwindigkeit nicht auf dem gleichen Standart, wie in meinem alten Wohnort ist.