Guten Tag,ich habe mich gefragt wie dass denn aussieht wenn ich meinen Nachnamen ändern möchte.Meine Eltern heiraten, aber ich bin nicht einverstaden, dass ich den Namen annehemn muss( wenn ich es nicht tue dann bricht ein SEEEEEHHHHRRRR großer Familienstreit aus. Da hab ich mir gedacht dass ich einfach den Namen annehme und ihn dann wieder ändere ( also meinen Geburtsnamen). Was kostet das denn genau und wo soll ich mich melden?
Davon habe ich kéine ahnung, stehe ich als experte drin???:
Gruß Slawa
Guten Tag,ich habe mich gefragt wie dass denn aussieht wenn
ich meinen Nachnamen ändern möchte.Meine Eltern heiraten, aber
ich bin nicht einverstaden, dass ich den Namen annehemn muss(
wenn ich es nicht tue dann bricht ein SEEEEEHHHHRRRR großer
Familienstreit aus. Da hab ich mir gedacht dass ich einfach
den Namen annehme und ihn dann wieder ändere ( also meinen
Geburtsnamen). Was kostet das denn genau und wo soll ich mich
melden?
mhhh, naja du wurdest mir in meiner liste angezeigt, bin neu hier? und stand unter zeitdruck, hab nicht genau gelesen
Hallöchen!
Wirklich weiterhelfen kann ich dir auch nicht! Ob das rein rechtlich zulässig ist, müsstest du wohl auf dem Standesamt deiner Heimatstadt klären.
Ruf einfach mal auf dem Standesamt an, die können dir auch bezüglich der Kosten sicher weiterhelfen…
Viele Grüße
Ich bin kein Experte für sowas (eher für Sicherheit).
Du mußt Deine Fragen/Wünsche beim Standesamt klären, die sagen Dir was geht /was es kostet.
Gruß Peer !
Hallo,
habe gerade Deine Frage gelesen. Also, seit die Namensgebung in Deutschland gelockert wurde, kannst Du Deinen Namen schon wieder annehmen, wenn Dir danach ist. Ich bin zwar kein Fachmensch aber ich sehe es immer wieder in meinem Kundenkreis etc., dass sich die Leute Nmen geben und auch wieder ändern, ohne Probleme. Aber wie Du schreibst, der Riesenkrach in der Familie wird ja dann trotzdem ausbrechen, wenn auch später… wenn heraus kommt, dass Du Deinen Geburtsnamen wieder angenommen hast. Außerdem, wenn ich das darf, möchte ich Dir noch ans Herz legen, ob die Namensgebung auch Recht beinhaltet, wie z. B. evtl. Erbrecht oder andere, sehr annehmliche Vorteile, auf die Du sicher verzichten müßtest, wenn der neue Namensgeber so gekränkt ist über Deine Ablehnung seines Namens gegenüber, dass er Dich im Erbfall außen vor läßt…
viele Grüße
Marithe