Kann ich meinen Vater zwingen mein zu erwartendes Erbe schon jetzt aus zu zahlen

Ich bin 30Jahre alt und kenne meinen Vater nicht da er mich Verstoßen hat, Finanziell muss ich am Existenzminimum Leben (Harz4). Durch ein Schicksalsschlag verlor ich meine sehr gut laufende Selbstständigkeit. Ohne Finanzielle Hilfe komm ich nie mehr auf eigenen Beinen (Selbstständigkeit).
Mein Vater lebt mit einer NEUEN Familie seit mein 2-Lebensjahr, hat bereits 2 weitere Kinder um die er sich auch Herzlich kümmert doch ich bin immer außen vor geblieben (seine Worte ich soll Ihm und seine Familie in Ruhe lassen, er hätte mich mal gegen den Zug Wixen sollen)
Finanziell gab es nie Unterstützung für mich.

Also meine Frage:
Komm ich schon jetzt an mein Erbe ???

Hallo,
nein, es gibt keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung der Erbschaft. Da muss schon der Tod des Erblassers abgewartet werden.

Möglich ist dies nur auf freiwilliger Basis, zum Beispiel Abschluß eines Abfindungsvertrages gegen Erbverzicht. Aber das wird mit Ihrem Vater wohl nicht zu verhandeln sein…

Sorry für die negative Auskunft,
S.

Erben und Vererben ist i m m e r vom Tod abhängig.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.422 Tagen 1.704-mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)

Nein!!!

Du kannst deinen Vater zu gar nichts zwingen.

Solltest du es versuchen, könnte der Schuss nach hinten losgehen und er dich enterben.

Erben kann man erst wenn der Erbfall eingetreten ist.
Also wenn jemand verstorben ist. Dann gibt es einen Erblasser und einen Erben.
Man kann niemanden zwingen jemandem etwas zu verschenken nur dass wäre zu Lebzeiten möglich.

Hallo MaViBa,

ich glaube, dass du jetzt noch nicht an dein erbe kommen wirst. Ich denke, dass du warten musst bis dein
vater gestorben ist.
Dann wird es auch eine rolle spielen ob ein testament
vorhanden ist. Dein pflichtteil steht dir dann auf alle
fälle zu.
Vielleicht kannst du mit deinem vater vereinbaren, dass
du deinen pflichtteil schon vorab bekommst.

Viel glück wünscht dir

Lara50

sorry, ich bin leider der falsche Ansprechpartner
viel Erfolg!

Hallo, Nein! Einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung Ihres Erbteils oder Pflichtteils zu Lebzeiten des Erblassers haben Sie nicht. Nichtsdestotrotz könnten Sie mit dem Vater im Wege einer gütlichen Einigung eine „Abfindungszahlung“ vereinbaren - sofern es überhaupt was zu erben gibt und sofern der Vater das denn freiwillig (!!!) tun möchte.

Sorry bin leider der falsch Ansprechpartner da ich selber noch Fragen habe.
MfG Karo54

Hall
ich schließe mich den Aussagen an und kann fachlich bestätigen: Ohne Tod keine Erbanspruch!!!
MfG
PB

Hallo,
Erben und Vererben ist i m m e r vom Tod abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Günter