Ich wohne als Hauptmieterin in ein einer Wohnung mit 4 Zimmern. 2 Zimmer vermiete ich unter an eine 25-Jährige Frau, ein Zimmer wird als Wohnzimmer genutzt und mein Zimmer. Vor dem Einzug meiner neuen Untermieterin hat sie gefragt, ob es in Ordnung sei, wenn ihr Freund ab und zu vorbeikomme. Nun ist es aber so, dass ihr Freund seit ihrem Einzug (einen Monat her) dauerhaft auch hier wohnt.
Nun ist meine Frage, ob ich ihr diesen dauerhaften Besuch verbieten kann, oder ob ich zumindest mehr Nebenkosten verlangen kann und wenn wie hoch ich die in etwa verlangen könnte.
Ich meine, ihr Freund duscht fast zweimal täglich und benutzt ja auch die Toilette, Strom (kochen, TV, etc) . Und mir entstehen ja so viel höhere Nebenkosten!
Was kann ich tun?
Hallo
Als Hauptmieter kannst du von einem Untermieter so ziemlich alles verlangen, da du keine besondere Begründung brauchst, um zu kündigen. Irgendwelche Fristen musst du da einhalten, die sind aber wesentlich kürzer als bei normalen Mietwohnungen. Also, ich meine, man kann immer sagen, dass einem dies oder das nicht passt, und dass man damit nicht leben kann und will.
Ansonsten kann man natürlich mehr für diese Strom- und Wasserpauschale verlangen, wenn da zwei Leute wohnen.
Und dass der Freund da praktisch mit einziehen darf, ich glaube nicht, dass du das bei Untermiete dulden musst, das weiß ich allerdings nicht ganz genau. Aber falls es dir nicht passt, dann kannst du denen doch sagen, dass das so nicht abgemacht war, und dass du damit auf die Dauer nicht leben willst. Und ob man sich mit ihnen vernünftig einigen kann, oder ob man zum eingeschriebenen Schriftverkehr übergehen muss. Oder so.
Das schwierigste an der Sache ist, dafür zu sorgen, dass nicht das zwischenmenschliche Verhältnis total unerfreulich wird. Aber wenn es das wird, dann sitzt du vermutlich am längeren Hebel. - Oder wohnst du irgendwo in Mecklenburg oder im Sauerland auf dem Lande? Also, ich meine, in einer Gegend, wo Mieter Mangelware sind.
Viele Grüße
Vielen Dank für Deine Antwort! Nein, ich wohne in Ingolstadt, also würde ich bestimmt wieder jemanden finden.
Ehrlich gesagt, nicht wirklich, da es sich dabei um das Verhältnis Vermieter-Mieter handelt. Und in meinem Fall bin ich ja der Hauptmieter und sie die Untermieterin. Ich denke, dass in diesem Fall andere Bedingungen gelten.
Moin,
Deine Untermieterin wird aber zur neuen Vermieterin, denn du hast ja nur mit ihr den Vertrag geschlossen. Sie wird also zur neuen Vermieterin gegenüber ihrem „Besuch“, aus meiner einfachen juristischen Sicht.
IM verlinken Faden gibt es einen Link: http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohngemeinschaft-Lebenspartner-der-Freundin-ist-rund-um-die-Uhr-anwesend---f5618.html
Es gehört zum grundrechtlich geschützten Bereich eines jeden Mieters,
dass dieser auch Besuch empfangen kann. Dieses Besuchsrecht endet
regelmäßig dort, wo eine (regelmäßig vertragswidrige)Untervermietung
anfängt. Eine Grenzziehung ist allerdings schwierig und stets eine Frage
des Einzelfalls. Allerdings dürfte davon auszugehen sein, dass der
Besuch eines Freundes nach vier Wochen das zulässige Maß überschreitet.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, dürfte dies hier - jedenfalls
im Rahmen der summarischen Prüfung - der Fall sein. Von daher dürfte
bereits eine unzulässige Untervermietung vorliegen.
siehe auch http://www.urteile-mietrecht.net/Miete12.html
Besucher dürfen auch in der Mietwohnung über längere Zeit
übernachten und in der Wohnung bleiben. Es darf aber kein
Untermietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters abgeschlossen
werden. Auch darf die Wohnung nicht überbelegt sein.
"Lebt der Besucher länger als sechs Wochen in der Mieterwohnung, so
ist er aber schon Mitbewohner oder Untermieter geworden. In diesem
Fall muss der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden.
Ein Besuch gleitet dann in ein neues Untermietverhältnis ab. Die Untermieterin untervermietet somit weiter. Das trifft deine Situation schon. Wobei es letztlich um die Frage geht: was möchtest du? Friedliche Einigung und Ersatz der entstehenden Kosten? Da würde nur ein Gespräch helfen.
Eine kalte Übernahme deiner Wohnung brauchst du nicht zu dulden.
Ulrich
das ist richtig.
Das:
aber leider ganz und gar nicht. Dazu müsste es nicht nur Untervermietung, sondern MÖBLIERTE Untervermietung sein, Und wenn man keinen Kündigungsgrund angeben will, verlängert sich die Frist auch noch.
Siehe: http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/
Ob der Freund da einziehen darf? Ich denke: ja! Siehe: https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/recht-und-urteile/nachzug-des-partners.html
Grund, der dagegen spricht, wäre vielleicht Überbelegung der Wohnung. Natürlich dürften die Nebenkosten angepasst werden. Natürlich müsste auch der Vermieter gefragt werden.
Ich würde nicht mit Kündigung drohen, sondern direkt kündigen. Ohne Angabe eines Kündigungsgrundes, wenn nicht möbliert vermietet. Und die Zeit absitzen.
Hallo Ulrich,
Vielen lieben Dank für Deine umfangreiche Antwort! Hat mir sehr weitergeholfen, auch wenn ich es mir irgendwie leichter vorgestellt hätte, diesem Verhalten einen Riegel vorzuschieben.
Grüße, Aloisia
Äh, wie jetzt ?
Keine Begründung ja, aber längere Kündigungsfrist, statt 3 Monate nun 6 Monate.
Und von der Ausnahme „möbliertes Zimmer“ steht nichts.
Nur da wäre es wesentlich kürzer.
MfG
duck313
Das stimmt, aber eigentlich bin ich davon ausgegangen. Dass ein unmöbliertes Zimmer untervermietet wird, davon habe ich noch nie was gehört, d. h. ich habe noch nie ein entsprechendes Mietangebot gesehen.
Ich kann mir das auch nicht vorstellen. Wer mietet denn eine Wohnung an, die ihm zu groß ist, lässt ein Zimmer unmöbliert und vermietet es dann unter?
Normalerweise ziehen entweder die Kinder oder der Partner aus, lassen die meisten oder alle Möbel da, und dann vermietet man die entsprechenden Zimmer unter.
Möbliert oder unmöbliert?
Ja, es handelt sich um zwei möblierte Zimmer, die ich untervermiete.
Es handelt sich um zwei möblierte Zimmer, die ich untervermiete.
Hallo,
ein Freund/Lebenspartner ist ein „Dritter“ im Sinne des §540 BGB:
Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Mieterin muss dich also um Erlaubnis bitten. Bei Einzug eines Ehepartners oder Kindes wäre das nicht nötig.
Aber hier geht es weiter - §553 BGB:
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Also:
Wenn keine Überbelegung droht, dann musst du zustimmen.
Wie regelt ihr denn die Nebenkosten momentan? In der MIete ohne Nennung des Betrags enthalten? Oder sind Pauschalen ausgewiesen? Heizkosten bleiben, Wasser würde man die bundesdurchschnittlichen 120l am Tag (den Wert habe ich aus dem Kopf, bitte selber recherchieren und den Warmwasseranteil beachten) rechnen, Strom vielleicht 25% Aufschlag.
Moin,
Viel einfacher geht es doch nicht. So wie dein Vermieter (so du einen hast) dir nicht vorschreiben kann, wer zu Besuch kommt, so kannst auch du es nicht. Soweit darf kein Vermieter in die private Sphäre eines Mieters eingreifen. Aber die Frage für die Juristen heißt ja: ab wann ist ein Besuch ein Dauerbesuch?
Du musst mindestens heraus finden, ob deine Untermieterin gedenkt, den Besuch dauerhaft aufzunehmen. Denn dann verletzt sie den Mietvertrag, es sei denn, dazu wäre etwas geregelt worden.
Also: Kaffee und Kuchen raus und in entspannter Runde die Dinge ansprechen. Solltest du selber einen Vermieter haben, so könnte der auch die Miete der Wohnung an sich leicht erhöhen, denn laut http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-untermietvertrag.html gilt:
Wichtig: Der Vermieter hat unter Umständen das Recht,
die Miete für die Wohnung in angemessener Weise zu erhöhen, weil die
Räumlichkeiten bei mehreren Bewohnern stärker in Anspruch genommen
werden. Üblich ist eine Erhöhung von zehn, maximal 20 Prozent.
Selbiges gilt natürlich auch für dich. Du selber bist ja auch Vermieter gegenüber der Untermieterin. Die Verbrauchskosten sind noch mal eine andere Baustelle.
Was du jetzt unternehmen möchtest, hängt natürlich vom Verhältnis zur Untermieterin ab.
Ulrich
Dann ist die Sache klar: Kündigung ist möglich am 15. zum Monatsende.
Nee, das gilt dann, wenn man selber nicht mehr da wohnt, sondern jemand anders. Wenn man selber in der Wohnung bzw. im Zimmer bleibt, ist der Freund Besucher oder ein weiterer Bewohner bzw. Untermieter des Untermieters.
OK, Danke!
Ja, ich werde natürlich erst versuchen im Guten mit ihr zu reden. Wenn Sie jedoch nicht einlenkt und z.B. Nicht mehr Nebenkosten zahlen will, werde ich ihr kündigen.
Nochmal vielen Dank für Deine sehr informative Antwort!
Kannst Du das mit einem Gesetz oder Urteil belegen oder ist das nur Deine persönliche Meinung?