Kann ich mich als Selbstständig arbeitslos melden?

Hallo,Leute.Ich habe Frage und zwar: kann ich mich nach 4 Monaten Selbstständigkeit (bevor war ich ganz normale Angestellte) arbeitslos melden und bekomme ich dann noch etwas mehr als Hartz IV?
Ich war seit 2008 normal angestellt, habe bei 2 Firmen gearbeitet, die aber leider in die Insolvenz gingen. Meine Kollegen haben mich überredet mit Firma zu gründen, im Moment haben wir aber mehr Schulden als Umsatz,ich hatte noch nicht 1 Euro gesehen, bin im Moment nicht krankenversichert und renteversichert, über Arbeitslosenversicherung rede ich gar nicht mehr. Deshalb möchte ich mich wieder arbeitslos melden und arbeit suchen. Weiss aber nicht, ob ich es kann, ohne dass ich aus der Gesellschaft rausgenommen werden muss. Und bekomme ich dan überhaupt Geld? Habe bis 15.10.2012 ganz normal gearbeitet, also wenigstens für die 8 Monate sollte Durchschnitt reichen? Was meint Ihr

hi jarmila! soviel ich weiss musst du in den letzten 2 jahren mindestens 12 monate gearbeitet haben als angestellte, dann hast du anspruch auf arbeitslosengeld. ich würde an deiner stelle auf jeden fall beim arbeitsamt einen antrag stellen und gleichzeitig noch beim jobcenter einen antrag auf hartz IV.das darf man paralell machen, es zahlt ja nur eine stelle, entweder du bekommst arbeitslosengeld vom amt oder hartz IV vom jobcenter. mach am besten gleich beide anträge!

Hallo, kann dir leider nicht weiterhelfen, sorry!

ich habe vorher 18 monate gearbeitet, vorher war ich ungefähr woche bei der arbeitsagentur und vorher wieder fast 3 jahre angestellt
hartz IV ist bei mir eher schlecht, weil mein mann arbeiten geht und rund um 2000 brutto hat, also weiss ich nicht, ob ich etwas bekomme… aber ich gehe eifach am montag hin und wir werden sehen, dann melde ich mich und bin schlauer

Moin… also meiner Meinung nach bekommst Du kein Arbeislosengeld. Als Selbstständiger kann man sich privat Versichern beim Arbeitsamt für den Fall einer Arbeitslosigkeit.
Ich weiß nun nicht wie es bei dir aussieht…frag am Besten einfach mal freundlich nach!
Viel Glück…B.

wenn du 18 monate angestellt warst hast du sicher anspruch auf arbeitslosengeld. hartz IV müsstest du aber im notfall trotzdem bekommen, bei 2000 € brutto von deinem mann, da kann er ja allein kaum davon leben, das reicht ja erst recht nicht für 2 personen. das müsste selbst das jobcenter verstehen.

Hallo jarmilla- frag bei der Agentur für Arbeit nach, die sind Fachleute dafür. Gruß Esther

DAs weiss ich, aber ich habe ja nur 3 Monate als selbständig gearbeitet, vorher mit kleiner unterbrechung von 2 Tagen an arbeitsamt über 4,5 jahre ganz normal gearbeitet. Wenn man da kein Anspruch hat, dann gibt es keine Gerechtigkeit

ich habe ja auch 2 kinder… aber mit der verständnis hat es leider Arbeitsamt nicht so… und alle sind da auch nicht fachleute, hatte m it den schon zu tun gehabt und manchmal habe ich festgstellt, dass ich mich besser auskenne, als die…das macht mir leicht angst

Moin…wollte Dir die Hoffnung nicht nehmen, vielleicht irre ich mich ja?! Frag einfach mal nett beim Arbeitsamt nach ! und halt mich bitte auf dem Laufenden wie es bei Dir ausgegangen ist.
Gruß B.

DAs weiss ich, aber ich habe ja nur 3 Monate als selbständig
gearbeitet, vorher mit kleiner unterbrechung von 2 Tagen an
arbeitsamt über 4,5 jahre ganz normal gearbeitet. Wenn man da
kein Anspruch hat, dann gibt es keine Gerechtigkeit

Ist in ordnung, aber ich habe bereits auch woanders rumgefragt, es muss auf alle fälle etwas gehen, weiss natürlich nicht wieviel…
ich gehe morgen früh hin und dann werde ich es bhier berichten, dann sind wir alle schlauer

Hallo,

also beim ALGI wird geprüft, ob man innerhalb von 2 Jahren mind. 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat. Ist dies der Fall besteht Anspruch auf ALGI. Denn ist man auch über die Agentur kranken- und rentenversichert. Die Selbständigkeit könnte evt. nebenberuflich weiterlaufen, aber nur insofern ma dem Arbeitsmarkt noch mind. 15 Stunden pro Woche zur Verfügung steht und dies den Vermittlungsversuchen nicht entgegen steht. Das müsste also mit dem Vermittler oder der Vermittlerin beim A.-Amt besprochen werden.

VG

Hallo,

ich denke, dass du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (auch wenn die Angaben etwas dürftig sind). Hierfür musst du die Anwartschaftszeit erfüllen. Diese hast du erfüllt, wenn du innerhalb von 2 Jahren ein Jahr versicherungspflichtig warst.

Ich gehe mal davon aus, dass du nicht freiwillig arbeitslosenversichert warst, oder?

Dann erhälst du ca. 60% (wenn du keine Kinder hast) von deinem durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen innerhalb der letzten 12 Monate. Also musst du ausrechnen, was du insgesamt in den letzten 12 MOnaten netto verdienst hast (aber nur Einkommen aus Arbeitsverhältnissen) und es durch die Gesamtzahl der Tage (also ca. 365 Tage, das kann aber abweichen) teilen. Davon dann noch 67 % nehmen, dann kennst du die tägliche Höhe etwa (die dann mal 30 für den Monatsbetrag). Diese Rechnung ist aber stark vereinfacht und kann somit von dem wirklichen ALG abweichen…

Also gute NAchricht ist, ich habe Anspruch, natürlich nicht für die 3 MOnate selbständigkeit - weil ricvhtig gemerkt, habe ich mich, ich Depp, nicht arbeitslos-versichert. Die Rechnung könnte hinhauen, habe es mir auch bereits leicht durchgerechnet, und weil ich KInder habe, sollte es dann genauso kommen. Was mich überrascht hat, dass ich nicht dieses Schreiben für ehemaligen Arbeitgeber bekommen habe, wo er dann ausfüllen muss, was ich verdient habe - kann es vielleicht deshalb sein, dass ich vorher bei der AA nach der Insolvenz in Oktober 2012 bereits alles abgegeben habe und seit dem war ich sowieso nicht versichert - dass es Amt noch im System hat…?

Hast du im Oktober 2012 Arbeitslosengeld bekommen? Dann würde es nämlich auf eine Widerbewilligung hinauslaufen, das wäre dann natürlich noch besser, weil das Geld nicht durch Selbstständigkeit weniger würde.

Die Arbeitsbescheinigungen sind auf jeden Fall noch da, sowas wird so schnell nicht gelöscht.

Genau so ist es. Ich habe gestern angerufen und nachgefragt und es wurde mir bestätigt, dass die Arbeitsbescheinigung noch vorhanden ist.
Ich habe nämlich Insolvenzausfallgeld bekommen und dann 1 Monat arbeitslosen Geld bekommen.
Also mist es tatsächlich so, dass ich es nicht brauche.