Kann ich mich gegen die Abgabe der Eidesstattliche

Guten Tag,

ich habe ein Problem und würde mich über schnelle Antwort freuen.

Ich bin seit kurzem selbständig und bin ganz zu frieden wie alles anläuft.

Nun habe ich allerdings Altschulden, welche ich in Raten zahlen wollte. Der Gläubiger lässt in keiner Weise mit sich reden. Da er einen Titel hat über ca. 3000,- € hat er einen Gerichtsvollzieher beauftrag und paralel dazu sofort einen haftbefehl zur Abgabe der EV beantragt. Ich habe bereits 1 1/4 der Schuld bezahlt und erwarte jedoch erst im Januar den nächsten größeren Geldbetrag. Ich bin willens meine Schulden zu bezahlen aber GV und gläubiger sind erbarmungslos. Nun soll ich morgen die EV abgeben. kann ich mich dagegen wehren oder einen vermerk darunter machen das ich nicht freiwillig unterzeichen weil ich ja in raten zahlen möchte? Ich habe gelesen das man das in 6 Monaten zahlen darf und der GV das sogar noch 2 Monate verlängern darf. Wenn ich meine größere Einnahme erhalte brauche ich nicht mal so lange. Was kann ich tun? Kann man auch wenn ich zur Unterschrift gezwungen werde beim Vollstreckungsgericht der EV widersprechen? ich verstehe das nicht warum der Gläubiger mich dazu zwingen will, dennwie will er denn die folgenden 3 jahre zu seinem geld kommen. ich habe ja nicht vorsätzlich strafbar diese Schulden gemacht und bin absolut zahlungswillig. Der GV hat auch nicht verstanden warum gleich ein Haftbefehl dabei lag aber er muss ja den Gläubiger befriedugen. Was kann ich tun? Eine weitere Frage wäre kann mich mein derzeitiger Vermieter wegen einer EV falls ich da nicht drum rum komme kündigen obwohl ich jeden Monat zum 1. pünktlich die Miete zahle? Würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen kann

Hallo,

ganz ehrlich: versteh das ganze nicht.
Wenn Du die EV abgibst, kriegt der Gläubiger 3 Jahre lang kein Geld! Nach Abgabe der EV kann man 3 Jahre lang bei Dir nicht vollstrecken! Wenn Du weiterhin in Raten zahlst, kriegt der Gläubiger wenigstens was. Also: nochmals mit GV reden und weiterhin Ratenzahlung anbieten (kopfschüttel, dass der GV da nicht was unternimmt …)

Gruss, lichtblick

hallo und lieben dank für die antwort,
ja ich verstehe das auch nicht, hab mit dem GV ja schon eindringlichst geredet aber der sagt der gläubiger macht druck er lässt mich sofort in ruhe wenn ich innerhalb 1 woche mit dem gläubiger eine inigung finde das werd ich natürlich nochmals versuchen aber der ist so verstaubt im kopf das der garnicht versteht, dass er dann eher nicht zu seinem geld kommt und ich bian ja zahlungswillig das verstehe wer will der gläubiger wird eben schlecht beraten von seinem anwalt… habe mir schon überlegt, wenn der gv das wirklich durchzieht ob ich nicht mit vermerk des tatbestandes der nötigung zur unterschrift unterschreíben kann und dann sofort beim zuständigen gericht einen widerspruch mit entsprechneder begründung einlege… naja danke aber für die antwort